Wo liegt die Abgrenzung zwischen Betrug, Raub und Diebstahl?

7 Antworten

Hallo,

es geht nicht um Abgrenzungen. Du solltest Dich zunächst von diesem Begriff trennen in diesem Zusammenhang.

Wenn eine Straftat vermutet wird, werden die sog. Tatbestandsmerkmale ermittelt.

Das ist beim Betrug die Täuschung, die Vermögensverfügung, die Vermögensschädigung und der Vorsatz.

Dieser Vorgang, bei dem jemand tankt, ohne zu bezahlen, sieht stark aus wie ein Diebstahl. Da wurden auch immer wieder eine Menge streng theoretischer Erörterungen zur strafrechtlichen Bewertung vorgenommen.

Wenn ich mich nicht irre, war der letzte Stand der Debatten, dass es darauf hinausläuft, dass der Autofahrer, wenn er an die Tanksäule ran fährt, weiß, wie viel Geld er hat und wenn er nicht bezahlen wioll, hat er sich auch bereits entschlossen dazu.

Er fährt also an die Säule und nutzt das Inventar des Tankstellenbetreibers, um sich den Kraftstoff in den Tank seines Autos zu füllen. Ihm ist bekannt, dass er den Kraftstoff bezahlen muß und hat sich aber bereits entschlossen, dies nicht zu tun ... demzufolge täuscht er den Tankstellenbetreiber über seine Zahlungswilligkeit, als er dessen Einrichtungen benutzt.

Dies ist Betrug. Beim Diebstahl eignet sich der Täter eine fremde Sache gegen den Willen des Eigentümers bzw. Besitzers zu, um sie für ssich oder einen Dritten zu behalten. Er nimmt sie weg.

Beim Tankbetrug kann man auch nicht sagen, dass der Täter  eine Sache wegnimmt, sondern er benutzt die Einrichtung der Tankstelle, um sich Kraftstoff in den Tank zu füllenm und diess ist soweit auch gar nicht regelwidrig, nur der o.a. Entschluß, nicht zu bezahlen, ist rechtswidrig bzw. führt zur Rechtswidrigkeit der Zueignung.

Beim Diebstahl ist die Rechtswidrigkeit schon im Zeitpunkt der Wegnahme erfüllt.

Vom Raub ist das alles sehr weit weg. Der hat mit Androhung oder Anwendung von Gewalt zu tun.

Es kommt also auf eine ganz genaue, sehr detaillierte Analyse an. Dabei geht es immer um Tatbestandsmerkmale, Rechtswidrigkeit, die Abgrenzung voneinander ist also eine Folge der konsequenten Analyse, der Anwendung dieser Rechtsinstitute.

Viele Grüße Vollstreckerin

§ 242 Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen [...].

§ 249 Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen [...].

Merksatz: Erst hauen, dann klauen. Raub ist sozusagen Diebstahl ist plus ein starkes Druckmittel.

§ 263. (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält [...]

Bei Betrug reicht jeder Vermögensvorteil. Eine fremde bewegliche Sache ist nicht erforderlich. Er ist dem Diebstahl jedoch recht ähnlich. Zusätzlich kommt ein durch den Täter (vorsätzlich) herbeigeführter Irrtum beim Opfer hinzu.

Ja, von einem Raub spricht man, wenn es mit Waffengewalt oder Drohungen vonstatten geht. Aber auch, wenn sich gewaltsam Zugang verschafft wird.

Kurz: wenn eigentlich noch andere Straftatbestände außer der Entwendung von etwas dazukommen, um diese Entwendung zu ermöglichen.

Betrug ist ein sehr allgemeiner Begriff. Wir sprechen ja auch beim Fremdgehen von betrügen. Es ist also nicht unbedingt ein strafrechtlicher Begriff, weil er nicht erfasst werden kann.Betrug muss in der Anzeige genau aufgeführt sein, damit er überhaupt verständlich wird.

Wer die Tankrechnung prellt, begeht auch einen Diebstahl.

dergruenebaum 
Fragesteller
 21.06.2016, 23:41

Wieso ist es dann Tankstellenbetrug und nicht Diebstahl? Danke :)

Rendric  21.06.2016, 23:52
@dergruenebaum

Strafrechtlich Betrug:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Man kann natürlich so argumentieren, dass durch das Anfahren einer Tankstelle vorgetäuscht wird, sich an die üblichen Regeln: Leistung und anschließendes Zahlen - zu halten.

Man hält sich nicht daran, dann hat man somit getäuscht. Der Getäuschte ist einem Irrtum unterlegen, da er dachte, der Kunde würde Zahlen.

Durch Unterlassen der Zahlung wird das Vermögen des Getäuschten gemindert. Dieser trägt einen Schaden davon.

Es wäre also Betrug.

http://www.rechtsanwalt-betrug.de/

Ich denke aber weiterhin, dass man dieses Beispiel eher als Diebstahl einstufen könnte.

dergruenebaum 
Fragesteller
 22.06.2016, 00:01

Beim nehmen einen Schokoriegels täusche ich auch einen Kauf vor dann wäre es auch Betrug. Da könnt ich lange drüber diskutieren aber ich glaub das würde nichts bringen. Danke Dir ☺️

Hallo,

deine Beispiele waren fast korrekt.

Diebstahl: Du nimmst eine fremde bewegliche Sache weg.

Raub: Du nimmst etwas mit Gewalt oder mit Drohung gegen Leib und Leben.

Betrug: Du verschaffst dir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.

Tankbetrug ist schon etwas komplizierter. Der Gesetzgeber geht beim Tanken von einem schlüssigen Verhalten aus. D.h. dem Tankwart wird die Zahlungsbereitschaft vorgetäuscht.

http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/strafrecht-tankbetrug-ist-strafbar-betrug-diebstahl-rechtsanwalt-aachen/9457/

Betrug - Du erhältst Geld oder eine Leistung für etwas, wovon du weißt, dass es nicht stimmt. z.B. Medizinstudium mit falschem Abitur, Geld nehmen und keine Leistung erbringen

Diebstahl - Du entfernst Gegenstände oder Geld bzw. erschleichst dir eine Dienstleistung ohne zu zahlen bzw. ohne Erlaubnis des Eigentümers.

Raub - Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.