Ist es erlaubt andere Taschen zu Durchsuchen? (ohne Diebstahl)?
Eine Freundin und ich waren im sportunterricht in der Halle bei unserem Lehrer, jedoch war noch eine Schülerin in der Umkleide. Als ich was holen wollten hab ich sie dabei erwischt wie sie in meiner Tasche rumgewühlt hat, dennoch behauptet sie dass sie etwas suchte was sie in ihrem Rucksack nicht finden konnte und stelle mir den Vorwurf, ich hätte geklaut. Jedoch war ich nie alleine und auch immer mit meiner Freundin zusammen.
Jetzt ist meine Frage ob es erlaubt ist dass sie einfach an meine Tasche gegangen ist oder ob es verboten ist und man es anzeigen lassen kann. (wäre gut unter welcher Kategorie).
Danke :)
12 Antworten
Das ist natürlich nicht erlaubt.
Vermutlich ist ihre Behauptung eine reine Schutzbehauptung und sie hatte selbst vor etwas zu stehlen (wobei ich da einfach mal spekuliere).
Hätte sie wirklich etwas vermisst und einen Verdacht in deine Richtung gehabt, dann hätte sie mit einem Lehrer, oder mit der selbst reden können.
Könnte ja jeder behaupten "hey, der hat mir was geklaut, ich guck mal in seine Tasche"
Gruß
anzeigen (wäre gut unter welcher Kategorie).
Schlichtweg - sie hat an Deiner Tasche absolut nichhts zu suchen. Nur nachdem Dir dem Anschein nach nichts fehlt, macht es absolut keinen Sinn sie "anzuzeigen".
Allerdings würde ich den/die Lehrer/In über diesen Vorfall informomieren.
Ich dachte nur dass es dennoch möglich wäre aber scheinbar eher nicht also lasse ich es. Ich habe meinem Klassenlehrer und meinem Sportlehrer bescheid gesagt.
Natürlich hatte sie nix an deiner Tasche zu suchen. Wenn sie überzeugt war dass du ihr was geklaut hast hätte sie die Polizei rufen müssen, die dürfte dann deine Tasche durchsuchen.
Anzigen kannste sie nur wenn sie dir was geklaut hat.
Ich denke eine ordentliche Ansprache vom Lehrer sollte fürs erste genügen.
Nein, es ist nicht erlaubt - außer du gestattest es ihr.
Anzeige? Grundsätzlich darf man jeden jederzeit wegen allem anzeigen. Aber ganz ehrlich: es ist dir doch kein Schaden entstanden. Also lass die arme Polizei sich mit richtiger Arbeit beschäftigen und nicht mit deinem Kinderkram.
nein, nicht erlaubt,...aber ob eine Strafanzeige was nutzen wird, halte ich für fraglich
Du musst es beweisen können
VORSICHT !!! mit solchen Behauptungen, denn da hast du dann evtl. ganz schnell eine Anzeige am Hals - und zwar wegen übler Nachrede!
Ich möchte ja die Anzeige nicht nur deshalb starten, sondern auch weil sie mir vor ca 3 Wochen Geld geklaut hat und es wieder der selbe Vorfall war nur dass ich sie nicht erwischt habe. Sie war immer alleine in der Umkleide und danach verschwindet immer etwas..