Darf die Polizei meine Tasche durchsuchen?

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Die Taschendurchsuchung ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre. Deshalb darf auch die Polizei Taschen nicht willkürlich durchsuchen, sondern nur bei einem begründeten Verdacht oder bei der Gefahren-abwehr. Wird man z.B. auf einer Großveranstaltung aufgefordert, den Inhalt der Tasche zu zeigen, oder hat ein Kaufhausdetektiv gesehen, dass man etwas eingesteckt hat, darf die Polizei einen Blick in die Tasche werfen. Man muss die Tasche aber nicht in der Öffentlichkeit öffnen, sondern kann sich in einen abgeschirmten Bereich führen lassen.

Ja.

Und zwar immer und jederzeit.

Ich weiß, jetzt kommen einige und schreien STIMMT NICHT nur bei Verdacht, gefährdetes Objekt, Kontrollstelle zur Fahnung..... etc.

Richtig, völlig in Ordnung so.

Aber ...

"ei ei ei, irgendwo hab ich den doch mal gesehen... mhmmmmm war das nicht der Typ, der gestern das Dope am Bahnhof verkauft hat? Ich bin mir sicher.... mhmmmmm ...... Gesicht stimmt irgendwie, der Rucksack stimmt..... ach was solls, schauen wir nach, führen wir eine Kontrolle durch, dann weiß man es genau.

Und ruckzuck schaut der in Deine Tasche rein und darf das auch noch.

Bei begründetem Verdacht darf das die Polizei.

Bei begründetem Verdacht oder an gewissen Orten mit hoher Kriminalitätsrate i.d.R. schon.

Polizeigesetze sind Ländersache. Daher variieren die exakten Befugnisse leicht von Bundesland zu Bundesland.

Nur bei einem begründeten Verdacht oder wenn du dich in einem Gefahrengebiet befindest.

LG