Darf die Polizei meinen Rucksack durchsuchen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es braucht keinen Verdacht! Nach den POLG der Länder kommt es vielmehr auf die Örtlichkeit an. An Haltestellen, Bahnhöfen und Drogenszenen dürfen Polizeibeamte (willkürlich steht da natürlich nicht im Gesetz) Personalien feststellen und die Personen und von ihnen mitgeführte Gegenstände (auch PKW) durchsuchen. Polizeibeamte können auch jederzeit auf ein Füllhorn von gesuchten Personen zurückgreifen, denen du ähnlich siehst und die dummerweise einen Haftbefehl haben.

Wenn kein Verdacht vorliegt, werden die auch nicht in deinen Rucksack schauen. Wenn sie allerdings einen dringenden Verdacht haben, dürfen die das.

nur bei dringenden verdacht, dürfen die Polizei die taschen kontrollieren.

Falsch.

In den Polizei-/Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer ist der Verdacht keine Voraussetzung für die Durchsuchung einer Person oder einer mitgeführten Sache (vgl. u.a. §§36, 37 HSOG)

Nur bei KONKRETEM VERDACHT!!!

Falsch, das POLG spricht von Gefahr.

Wie meinst du?

ja dürfen sie!