Was darf die Polizei? Welche Rechte habe Ich?

14 Antworten

Dir Deine Frage zu beantworten, soviel Platz gibt es hier nicht, um das zu schaffen.

Zunächst mal eines, die Polizei darf gar nichts. Die darf vielleicht mache Sachen nicht, ansonsten muß die Polizei.

In nicht einem Gesetz steht was vpn dürfen drin, überall aber steht: "Die Polizei hat...."

Hat! Das ist ein befehl, keine Bitte.

Und nun, dass Du dies völlig genau weißt, was muß die Polizei wann tun und was darf sie nicht, hierzu empfehle ich Dir folgende Lektüre:

Das Polizeigesetz Deines Bundeslandes.

Die Strafprozessordnung.

Die hierzu bestehenden Durchführungsverordnungen und Erlasse.

Bisher hierzu ergangene Gerichtsurteile.

Dann weißt Du ganz genau bescheid.

Dummerweise wird diese Lektüre mehrere Monate in Anspruch nehmen. Bis Du diese so verstanden und verinnerlicht hast, dass Du sie auch in der Praxis fehlerfrei herleiten und in der Anwendung beurteilen kannst, werden mehrere Jahre vergehen.

Rate mal, warum Polizeibeamte das mehrer Jahre lang lernen? Genau deswegen.

Ich kann Dir jedoch in epischer Breite all diese Dinge hier nicht so einfach darstellen, dazu reicht der Platz hier einfach nicht aus.

Die einzig sachgerechte Antwort, die man in diesem Fred findet.

  1. Darf die Polizei nicht in deine Wohnung egal ob mit deiner Zustimmung oder ohne deine Zustimmung, da muss schon vom Gericht ein Schreiben her wo es steht das es erlaubt ist!
  2. Dürfen sie dich nicht verletzten, und du darfst dich natürlich weigern nicht deine Tasche durchsuchen lassen zu wollen außer du hast nichts zu verbergen denn wie heißt es so schön Privatsphäre die selbst die Polizei einhalten sollte! 3.Sie haben natürlich kein recht dich zu durchsuchen zu lassen..außer du fällst merkwürdig auf was vielleicht gegen 1-2 Grundgesetze verstößt wie Alkohol am Steuer oder Diebstahl
  3. Außerdem musst du nicht auf Fragen antworten wenn du nicht willst außer du verpflichtest dich wenn du etwas anstellst was gegen die Gesetzte verstößt.

Soweit ich weiß ist die Polizei die ausführende/ vollziehende Gewaltenteilung die achten nur darauf, dass die Gesetze eingehalten werden! Mehr nicht !

Hoffe konnte dir helfen

LG. Akinochan

Ohne Grund oder verdacht macht die polizei erst einmal rein gar nichts! Wenn Du des öfteren "kontrolliert" wirst, wird es wohl an Deinem Verhalten in der Öffentlichkeit liegen! Ausweisen musst Du Dich auf verlangen IMMER können! Es besteht eine gesetzliche Pficht, seinen Perso bei sich zu frühren wenn man unterwegs ist! Polizeibeamte in zivil müssen sich ausweisen, in Unniform steht der Name an der Uniform!

Bei Verdacht dürfen die alles durchsuchen, sie müssen sich auf Verlangen natürlich ausweisen, und du brauchst ohne Anwalt gar keine Fragen beantworten

Auch mit Anwalt muß ein Verdächtiger nichts sagen.

sie müssen sich auf Verlangen natürlich ausweisen,

@ginatilan

so lala, sie müssen ihre dienststelle und ihre dienstnummer oder so etwas sagen, damit sind sie auf jeden fall identifizierbar

@Zigeunerbaron

so lala,

so lala, sie müssen dir gar nichts sagen, die Uniform, das Polizeifahrzeug und die Utensilien reichen aus.

außerdem hat jede Uniform ein Namensschild

@ginatilan

Ne Uniform, die man in jedem Kostümverleih oder auf eBay kaufen kann reicht nicht aus! Ebenso das Dienstfahrzeug...

Das kann alles geklaut sein.

@Innerlicht

Rechtsquellen

  • jeweilige Landespolizeigesetz
  • PDV
  • Interne Erlasse / Verfügungen / Weisungen
@Innerlicht

Ne Uniform, die man in jedem Kostümverleih oder auf eBay kaufen kann reicht nicht aus! Ebenso das Dienstfahrzeug...

Richtig, und ein Dienstausweis, der in jedem Land anders aussieht und von dem sowieso kaum jemand weiß, wie er gestaltet ist und welche Sicherheitsmerkmale er aufweist, bietet da die ultimative Sicherheit.

Sagen wirs mal so, wenn du sie es nicht machen lässt, wissen sie, dass du was zu verbergen hast. Das wird dir noch mehr Unannehmlichkeiten bringen.

Polizeibeamte müssen sich ausweisen, ja. Es kann aber auch sein, bin mir nicht sicher, dass schon die Uniform reicht.