Darf ein männlicher Polizist meine Tasche durchsuchen wenn ich weiblich bin ?

12 Antworten

Leider ist Deine Frage nicht konkret genug gestellt. Mitgeführte Gegenstände (Handtasche, Einkaufstasche etc.) darf im Rahmen rechtlicher Bestimmungen jeder Polizeibeamte durchsuchen.

Sollte es sich um die Jackentasche handeln, muss Du die Jacke vorher ausziehen. Bei der Hosentasche wird es schon eng, da darf (wenn Du die Hose anhast) grundsätzlich nur gleichgeschlechtlich durchsucht werden.

Aber auch hier gibt es eine Ausnahme:

§ 36 HSOG Abs. 4:

(4) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts, von Ärztinnen oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Meinst Du eine Handtasche?

Dann ja. Es spielt gar keine rolle, welches Geschlecht einen mitgeführten Gegenstand durchsucht.

theoretisch könnten da ja gewisse Frauensachen drinnen sein die für eine Frau in der Situation sehr peinlich sein könnten

Ja? Egal. Ja und zudem, welche Sachen denn bitte?

Meinst Du eine Tasche z.B. Deiner Hose, getragen am Körper?

Jein.

Normal nein, jedoch gilt dies nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

Klar darf er das, er darf dich nur nicht abtasten.

Natürlich darf er das, wenn er einen Grund dazu hat!

Und was meinst Du mit "Frauensachen"..? Tampons oder was? Das ist doch nicht peinlich. Wahrscheinlich geht der Polizist nach der Schicht eh noch einkaufen und kauft auch Tampons für seine Freundin/Frau.

Sofern es nicht die Hosentasche ist JA darf er !