Darf eine Schule ohne weiteres Rauchmelder abschalten?

9 Antworten

Hallo!

Brandmeldezentralen dürfen abgeschalten und/oder in Revision gelegt werden.

Meist ist noch eine "Instanz" zwischen Rauchmelder/Brandmeldezentrale und Feuerwehr geschalten z.B. Siemens, damit ein eventueller Fehlalarm nicht die Feuerwehr informiert. Es ist dazu eine Abmeldung der BMZ erforderlich, entweder per Fax oder Anruf. Nach Beendigung der z.B. Wartung wird die BMZ wieder scharf gestellt.

Im Brandfall muss die Feuerwehr unter 112 selbst gerufen werden.

Gruß

Also, das was viele hier schreiben, das man bei der zuständigen Feuerwehr, oder gar bei der Leitstelle anrufen muss, ist nicht notwendig.  

Man muss hier unterscheiden zwischen der Hilfeleistenden Stelle ( da wo der Feueralarm ausläuft)  und einer Technischen Überwachungsstelle (wo die Störmeldung ausläuft)  unterscheiden. 

In der Regel ist es so das eine Abschaltung bei der technischen Überwachung gemeldet werden sollte. 

Wenn ihr allerdings mit einer Nebelmaschine arbeiten wollt, müsst ihr schon sicher sein wo der Nebel überall hinziehen kann (Zwischendecken). Nicht das ihr einen Bereich abschaltet und in einem anderen Bereichen h löst ein Melder aus und die BMA ruft alarmiert dann die Feuerwehr.  Im Falle einer Nebelmaschine sollte unter Absprache mit dem Hausmeister die BMA in Revision Gesetz werden, der kennt dann auch die richtigen Telefonnummer und welche Wege eingehalten werden müssen. 

Ja darf man, muss allerdings rechtzeitig bei der Feuerwehr angemeldet werden. Zumindest bei neueren Anlagen kann man aber nur die Rauchmelder in einem bestimmten Gebäudeteil abschalten, der Rest des Gebäudes bleibt weiter geschützt. 

Einfach so darf niemand eine von der Behörde geforderte BMA abschalten bzw. teilweise außer Betrieb nehmen.

Wenn von der Behörde gefordert dann nur in Abstimmung mit selbiger.

"dürfen" darf sie es - man muss es allerdings der Feuerwehrleitstelle melden.