Darf man auf Grünland Garagen bauen?

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Was heißt Grünland? Die Antwort auf die Frage, wo du eine Garage, oder gleich mehrere Garagen ohne Baugenehmigung errichten darfst, ist alles andere als einfach, denn die verschiedenen Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, und auch in der konkreten Ausgestaltung unterscheiden teils wenige Kilometer über das Gelingen eines Bauvorhabens. Unerheblich für die Erteilung einer Genehmigung ist dabei die Bauform einer Garage, d. h. Fertiggaragen unterliegen denselben Gesetzen wie komplett gemauerte Garagen, und Anbaugaragen unterscheiden sich nicht von einer frei stehenden Garage. Falls du in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen oder auch im Saarland lebst, ist das Errichten einer Garage ohne Baugenehmigung nicht möglich. Hier ist stets eine Genehmigung einzuholen. Wenn die Garage den baurechtlichen Rahmenbestimmungen entspricht (also allen rechtlichen Vorschriften), kann in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen ohne Baugenehmigung mit dem Bauen begonnen werden. Besonders kompliziert wird das Bauen einer Garage ohne Baugenehmigung in den übrigen Bundesländern, denn hier richtet sich das geltende Recht nach der Grundfläche oder aber dem Rauminhalt der geplanten Garage. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld stets bei der zuständigen Behörde anzufragen. Halte dafür die Pläne bereit.

Hallo NataE Diese Frage lässt sich nicht Grundsätzlich beantworten. Fertiggaragen darf man bis zu einer bestimmten Größe Genehmigungsfrei bauen. Diese Größe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jedoch darf man auch nicht überall diese Garagen aufbauen. Es mus in einem Wohngebiet, Gewerbegebiet oder anderen Baugebiet sein. Sollte die Garage im Außenbereich, das heist außerhalb eines Ortes oder in anderen, nicht zur Bebauung zugelassenen Gebieten erfolgen sollen. Ist dies auch nicht zulässig. Was ich dir anbieten kann, ist das du bei Omicroner Garagen anrufst und dort kostenlos deine Frage beantwortest bekommst. Ansonsten ist hier eine Sammlung von Landesbauordnungen und eine kurze Zusammenfassung. http://www.omicroner-garagen.de/garagen-baugenehmigung.php

Wenn im BPl "Grünfläche" festgesetzt ist darf man dort auch keine Garagen bauen.

Wenn die Fläche außerhalb der Baugrenzen liegt steht im BPl. was man dort bauen darf.

Wenn die Fläche innerhalb der Abstandsfläche nach Landesbauordnung liegt steht in der Landesbauordnung, bis zu welchen Maßen dort Garagen zulässig sind.

Wenn sich das "Grünland" im Außenbereich befindet ist eine Bebauung nur in Ausnahmefällen und nur mit dem Einverständnis der zuständigen Behörden möglich. Ausschlaggebend ist der sogen. Flächennutzungsplan oder falls vorhanden, der Bebauungsplan. Zu den zulässigen, aber genehmigungsbedürftigen Bauten gehören der Landwirtschaftlich nützliche oder erforderliche, der Umgebung angepasste Zweckbauten, keinesfalls aber Garagen. Navajo

Einen Bauantrag musst du grundsätzlich stellen, egal in welchem Bundesland du lebst.

Möglicherweise kannst du das Ganze im vereinfachten Verfahren genehmigen lassen - was im Allgemeinen als "Genehmigungsfrei" missverstanden wird. Ob und unter welchen Bedingungen das geht, hängt von der Landesbauordnung deines Bundeslandes ab. Weitere Infos dazu findest du zum Beispiel unter http://www.omicroner-garagen.de/garagen-baugenehmigung.php.

Viele Grüße