Darf eine fremde Person ohne meine Zustimmung an meine Wäsche gehen?

5 Antworten

ich hätte allerdings gern mal einen rechtlichen Grundsatz dazu. Für mich ist das ein Eingriff in die Privatsphäre 

Für mich nicht. Im Gemeinschaftseigentum Waschkeller sowie den Gemeinschaftswaschmaschinen hast du dein Privatrecht aufgeben.

Andere Mieter  müssen nicht mal 1-5 Minuten warten, um ihr gleichermaßenes Nutzungsrecht zu beanspruchen.

Wenn du unbeobachtet Wäsche be- und entladen willst, musst du sie nicht unbeaufsichtigt lassen und rechtzeitig entleeren - Diskretion deiner Wäsche ist kein mietrechtlich justiabler Anspruch.

G imager761


Also wenn es wirklich nur wenige Minuten waren, dann nein, er darf das nicht. Lässt Du Deine Wäsche sehr in der Maschine mußt Du bendenken  jemand anders will  auch waschen.

Aber echt, wenn er Deine Wäsche nicht einfach auf den Boden schmeisst kannst Du nichts machen

Wenn es eine gemeinsam benutzte Waschmaschine ist: Das könnte eine Besitzstörung sein, gegen die das Recht der Selbsthilfe möglich wäre (§§ 859, 860 BGB).

Man könnte sogar von einer GoA ausgehen (§§ 677 BGB ff.)

Durch das Rausräumen werden deine Rechte nicht beeinträchtigt. Es gibt keine Wegnahme, keine Zueignungsabsicht keine Beschädigung... braucht man für solches Pillepalle Rechtsgrundlagen?


Wenn es um eine gemeinschaftlich genutzte Waschmaschine geht, und die Wäsche nur aus der Maschine z.B. in einen bereitstehenden Wäschekorb umgeladen wird, kann ich darin keinen Rechtsverstoß sehen.

Völlig schnuppe, ob man das darf oder nicht, der macht das einfach, oder?

Was willst Du dagegen machen? Eben, nix.