Darf ein Vermieter die Kaution einbehalten, obwohl er die Wohnung nach 14 Jahren sowieso kernsarniert?

7 Antworten

Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag geregelt wurde.

Einfach so kann er die Kaution nicht einbehalten.

der vermieter darf die kaution oder teile davon nur zurückhalten, wenn es nachweisbare schäden an der mietsache gibt, die der mieter verursacht hat.

die lassen sich nur mit protokollierten zuständen zum ein- und auszug darstellen. verschleiß durch benutzung der mietsache, z.b. abgenutzte fußböden, sind mit der miete abgegolten.

du solltest dir rat und hilfe bei einem mieterverein oder einem fachanwalt suchen.

Wenn während der Mietdauer bestimmte Dinge beschädigt sind, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, jedoch muss er die Höhe der Kosten belegen. Und ob er eine Totalsanierung plant oder nicht ist irrelevant.

Ich empfehle immer als Mieter einem Mieterverein beizutreten.

Ja das darf er