Darf man von einem Mieter die Kaution einbehalten, weil die Wohnung verqualmt oder verraucht ist?

12 Antworten

Unsinn. Rauchen in der Wohnung ist vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Nur dann, wenn im Mietvertrag ein Rauchverbot vereinbart worden wäre, könnte es ggf. anders aussehen - bin mir gerade unsicher, ob so etwas rechtlich zulässig wäre. Wenn im Mietvertrag nix übers Rauchen steht, ist das jedenfalls weder ein Mangel noch ein Schaden.

Wie schnell man sich doch irren kann...MfG

Da irrst du gewaltig. Wenn die Wohnung aufgrund starken Nikotingeruchs nicht weiter vermietet werden kann, weil ein Interessent die Wohnung nicht nimmt, dann wirst du schadenersatzpflichtig.

Hmm...interessante Frage... Ich selbst bin Nichtraucher und mich würde es stören, wenn die neue Bude, die ich anmiete auch nach der Renovierung noch nach dem Vormieter stinkt... Also es wäre meiner Meinung nach berechtigt, dass der Vermieter zumindest einen Teil (30% oder so) einbehält.

Hmm, davon habe ich noch nie gehört. Ich würde beim Mieterschutzbund nachfragen oder direkt beim Anwalt.

Wenn die Schöheitsreparaturklausel gültig ist und der Geruch in die Tapete gezogen ist, reicht Streichen nicht, dann muss auch tapeziert werde. Ist das nicht geschehen, kann der Vermieter die Kaution einbehalten...

Auch wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist und der Geruch sogar hinter der Tapete in den Putz gezogen ist, kann er dies, dies ist dann tatsächlich ein Schaden, der Schadenersatzansprüche begründet...

Wenn beides nicht der Fall ist, kann er dies nicht, er hat allerdings 6 Monate bis zur Auszahlung Zeit, die oben genannten Punkte zu prüfen...

Zu genau diesem Fall gab es in den letzten Jahren ein BGH-Urteil, hab's nur grad' nicht parat...

BGH, Az: VIII ZR 37/07

bei einem Hotelzimmer,das als nichtraucherzimmer vermietet wird gibt es regeln,die aber nicht für eine mietwohnung zutreffen.Ohne gerichtsurteil darf nichts einbehalten werden