Darf ein Vermieter das verlangen?

10 Antworten

Darf er von uns eine Schufa - Auskunft verlangen?

Darf er . Eben so  wie Mieterselbstauskunft und Einkommensnachweise.

Wenn er das nicht darf, was sollte dann passieren, wenn wir diese auch nicht vorlegen? Darf er seine mündliche Zusagen dann zurückziehen?

Darf er. Darf er auch sonst.

Es handelt sich um eine privaten Vermieter.

Spielt keine Rolle.

Wenn Ihr jetzt schon wegen 60,- € ein Fass aufmacht, sagt sich der Vermieter: "Muss ich mich dann vielleicht später rumstreiten, wenn eine Renovierung durch den Mieter ansteht und er verlangt von mir plötzlich, dass ich mich beteilige, weil links oben unter der Decke schon ein Fleck da war, als er eingezogen ist oder weil eine Türklinke mal etwas schwerer runterzudrücken ist?"

Ich persönlich würde als Vermieter noch nicht mal einem Anwalt, selbst mit einwandfreier Schufa, eine Wohnung oder irgendwas vermieten, weil ich dann befürchten müsste, wegen jedem Scheiß sofort mit Klagen überzogen zu werden.

Ein Vermieter will grundsätzlich keinen Ärger, keinen, welcher Art auch immer.

Der Vermieter war auch etwas ungehalten, als ich ihm vorschlug, die Kosten zu teilen

Das wundert mich nicht. Du machst dich schon vor Mietvertragsabschluss beim Vermieter unbeliebt. Bei mir wärst du mit dieser Forderung schon als potentieller Mieter nicht mehr tragbar.

Gerhart  30.07.2015, 15:49

Wenn ich dein Mietinteressent sein sollte, dann würde ich die Schufa doppelt einholen unter der Maßgabe, dass zuvor ein Mietvorvertrag abgeschlossen werden sollte, der mich nicht auf den Kosten sitzen lässt, wenn du als Vermieter plötzlich keinen Vertrag mehr schließen willst. Voraussetzung: ich bin überzeugt, dass die Schufa posiitiv für mich ist.

TrudiMeier  30.07.2015, 16:04
@Gerhart

Ich wäre bereit vorher eine schriftliche verbindliche Wohnungszusage zu geben, unter der Voraussetzung dass die Schufa in Ordnung ist. :-)  Weißt du, ich bin kein A rsch von Vermieter - aber verschaukeln lass ich mich auch nicht. Aber wenn jemand so einen Zirkus wegen der Schufa-Auskunft macht, wie die Fragesteller(in), dann beschleicht mich das Gefühl, dass da was faul ist.

Das ist doch gang und Gebe. Gerade bei großen Wohnungen oder denen die halbwegs teuer ist, will der Vermieter Bonitätsnachweise.

Der muss euch noch nichtmal MIT der Auskunft was vermieten! 

ChriChar 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:31

Aber er hat uns die Wohnung zugesagt - leider unter der o. g. Voraussetzung. Kann man da nix machen?

Rick501  30.07.2015, 15:32
@ChriChar

Doch, einfach die Voraussetzungen erfüllen.

Repwf  30.07.2015, 15:44
@Rick501

Und diese Zusage (ob mit oder ohne Auflage) könnt ihr auch beweisen? Ich meine, wenn "nur" die potentiellen neuen Mieter als Zeugen sind...

ChriChar 
Fragesteller
 30.07.2015, 15:49
@Repwf

Es gingen einige sms hin und her, aber da gings meist um die Schufa-Auskunft.  Kann man das nicht mit einer Zusage gleichsetzen?

Repwf  30.07.2015, 16:30
@ChriChar

Also ist das einzige was du schriftlich vorweisen kannst: seine Forderung nach der Schufa? ;-)

ChriChar 
Fragesteller
 30.07.2015, 17:15
@Repwf

Ja, leider.

fragnet2010  18.08.2015, 19:56
@ChriChar

Tatsache ist: Er hat etwas, was Sie gerne haben wollen: die Wohnung. Für die Absicherung, dass zukünftige Mieter den Mietzins tragen können, hat ein Vermieter verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist, die (vorangegangene) Liquidität der potenziellen Mieter durch eine Schufa-Auskunft zu erkunden. Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. Üblich geworden dabei ist leider auch dabei – und da haben Sie durchaus recht – die Kosten für die Schufaauskunft alleine dem Mieter überzubürden, obwohl die Auskunft ja vom Vermieter gefordert wird. Fair wäre natürlich, der Besteller, also der Vermieter würde diese bezahlen oder – was Sie vorgeschlagen haben – wenigstens die Hälfte der Kosten tragen. Die Realität sieht aber anders aus. Übrigens: Ein Mietvertrag ist nicht zustande gekommen; erst mit einem von beiden unterzeichnetem Mietvertrag oder sogenanntem konklutenten Verhalten. Letzteres betrifft Sie aber nicht.