Darf ein Vermieter das verlangen?
Wir haben uns eine traumhafte Wohnung angesehen und würden sie auch bekommen. Allerdings verlangt der Vermieter eine Mieterselbstauskunft, Gehaltsnachweise und eine Schufa-Auskunft. Von uns beiden. Eine kostenlose Schufa-Auskunft kann einige Wochen dauern, eine kostenpflichtige könnten wir sofort online bekommen, kostet aber 30 € pro Nase. Das ist uns zu teuer. Der Vermieter war auch etwas ungehalten, als ich ihm vorschlug, die Kosten zu teilen und meinte: Keine Schufa - kein Mietvertrag. Darf er von uns eine Schufa - Auskunft verlangen? Wenn er das nicht darf, was sollte dann passieren, wenn wir diese auch nicht vorlegen? Darf er seine mündliche Zusagen dann zurückziehen? Es handelt sich um eine privaten Vermieter.
5 Antworten
Wenn Ihr jetzt schon wegen 60,- € ein Fass aufmacht, sagt sich der Vermieter: "Muss ich mich dann vielleicht später rumstreiten, wenn eine Renovierung durch den Mieter ansteht und er verlangt von mir plötzlich, dass ich mich beteilige, weil links oben unter der Decke schon ein Fleck da war, als er eingezogen ist oder weil eine Türklinke mal etwas schwerer runterzudrücken ist?"
Ich persönlich würde als Vermieter noch nicht mal einem Anwalt, selbst mit einwandfreier Schufa, eine Wohnung oder irgendwas vermieten, weil ich dann befürchten müsste, wegen jedem Scheiß sofort mit Klagen überzogen zu werden.
Ein Vermieter will grundsätzlich keinen Ärger, keinen, welcher Art auch immer.
Um "dürfen" geht es hier nicht. Jeder hat das Recht, freie Verträge zu schließen. Und wenn er von Dir fordert, jeden Tag einen Kopfstand vor seiner Tür zu machen, das einzige, was Dir bleibt, ist dem Vertrag eben nicht zuzustimmen.
"Verlangen" darf er das, und selbst wenn er es nicht dürfte und Du weigerst Dich, würde er eben "okay" sagen, und dann einen anderen Grund vorschieben, warum er den Vertrag etwas später doch nicht abschließen will.
Das einzige, was helfen würde, wäre, wenn der Gesetzgeber grundsätzlich verbietet, überhaupt solche Anfragen zu stellen. Aber es gibt ja bekanntlich einen Riesenunterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".
diese unterlagen darf der vermieter schon verlangen. werden sie nicht erbracht muss er mit euch keinen mietvertrag amchen
er muss auch keinen mietvertrag machen, wenn sie die beibringen
Darf er von uns eine Schufa - Auskunft verlangen?
Darf er . Eben so wie Mieterselbstauskunft und Einkommensnachweise.
Wenn er das nicht darf, was sollte dann passieren, wenn wir diese auch nicht vorlegen? Darf er seine mündliche Zusagen dann zurückziehen?
Darf er. Darf er auch sonst.
Es handelt sich um eine privaten Vermieter.
Spielt keine Rolle.
Der Vermieter war auch etwas ungehalten, als ich ihm vorschlug, die Kosten zu teilen
Das wundert mich nicht. Du machst dich schon vor Mietvertragsabschluss beim Vermieter unbeliebt. Bei mir wärst du mit dieser Forderung schon als potentieller Mieter nicht mehr tragbar.
Ich wäre bereit vorher eine schriftliche verbindliche Wohnungszusage zu geben, unter der Voraussetzung dass die Schufa in Ordnung ist. :-) Weißt du, ich bin kein A rsch von Vermieter - aber verschaukeln lass ich mich auch nicht. Aber wenn jemand so einen Zirkus wegen der Schufa-Auskunft macht, wie die Fragesteller(in), dann beschleicht mich das Gefühl, dass da was faul ist.
Wenn ich dein Mietinteressent sein sollte, dann würde ich die Schufa doppelt einholen unter der Maßgabe, dass zuvor ein Mietvorvertrag abgeschlossen werden sollte, der mich nicht auf den Kosten sitzen lässt, wenn du als Vermieter plötzlich keinen Vertrag mehr schließen willst. Voraussetzung: ich bin überzeugt, dass die Schufa posiitiv für mich ist.