mietvertrag unterschrieben und jetzt erst schufa auskunft?

2 Antworten

wenn du gegenüber dem Vermieter in einer Selbstauskunft oder wo auch immer keine Falschangaben zur finanziellen Situation gemacht hast und nun dieser nach Unterzeichnung des Mietvertrages sich eine SCHUFA-Abfrage einholt, dann hat er keine rechtlichen Möglichkeiten mehr aufgrund der Negativmeldung den Mietvertrag anzufechten.

Es sei denn, der MV wäre vorbehaltlich einer positiven schufa geschlossen.

Nichts anderes vereinbaren Käufer von Kfz, wenn HU oder Gebrauchtwagenuntersuchung erst am darauffolgenden Werktag gemacht werden können

Hallo,

meines Erachtens ist der Mietvertrag gültig, sofern Mieter und Vermieter den Mietvertrag schon unterschrieben haben. Ein negativer Schufaeintrag ist kein Kündigungsgrund. Solange Du die Mitvertragsvereinbarung erfüllst, sprich immer schön die Miete und die Nebenkosten bezahlst, kann Dir meines Erachtens nichts passieren.

Eine Schufaauskunft bietet dem Vermiter nur die Möglichkeit sich einen Einblick zu verschaffen, ob Du Zahlungsfähig und Zahlungswillig bist. Außerdem bekommt man nicht so schnell einen Negativeintrag.

Die Schufaauskunft bringt dem Vermieter jetzt nichts mehr. Hätte er vor Abschluß des Mietvertrages sich die Auskunft eingeholt und dabei festgestellt, daß Negativeinträge vorhanden sind, hätte er sich überlegen können,...

"Ne, daß ist mir zu heiß. Mit ihm/ihr schließe ich keinen Vertrag ab. Wohlmöglich kann er/sie nicht regelmäßig die Miete zahlen."

Aber im Nachhinein hat der Vermieter nicht die Möglichkeit.

L.G. Tobe

Ergänzung:

"helmutgerke" hat natürlich Recht...

Wenn Du Falschangaben gemacht hast, kann der Vertrag natürlich angefochten werden. (daran habe ich jetzt nicht gedacht.)