Frage zur Mieterselbstauskunft bzw Schufa

6 Antworten

Rein rechtlich ist das so geregelt: Du schaust dir eine Wohnung an. Makler oder Vermieter können dann eine Mieterselbstauskunft verlangen. Deine Bonität spielt dabei noch keine Rolle. Es geht dabei "nur" darum, sich ein grundsätzliches Bild zu verschaffen. Eine Bonitätsabfrage ist erst erlaubt, wenn du konkretes Interesse an der Wohnung hast (und Makler / Vermieter) dich auch wirklich als Mieter in Betracht ziehen.

Die Bonitätsauskunft muss dann nicht zwangsweise von der Schufa sein, kann auch von Boniversum oder einer anderen Auskunftei kommen.

Ist eine Mieterselbstauskunft gleichzeitig die Einwilligung zur Schufaauskunft?
Nein, es ist genau das Gegenteil. Der Mieter soll verpflichtet werden, auf eigene Kosten sich selbst eine Schufe-Auskunft zu beschaffen und vorzulegen. Es gibt zwei Arten von Selbstauskunft bei der Schufa: die Datenübersicht nach § 34 BDSG und die Schufa-Bonitätsauskunft. Der Vermieter kann nur dann eine Auskunft bei der Schufa beantragen, wenn er selbst dort Mitglied ist, aber das lohnt sich privat nur für Groß-Vermieter. https://www.meineschufa.de/index.php?site=7

Also ist ist diese Selbstauskunft keine Erlaubnis zur Schufa, sondern nur eigene Angaben vom zukünftigem Mieter selbst...

Der Vermieter bekommt eine Schufa-Auskunft nur, wenn er selbst Mitglied dieses Vereins ist.

Mit dem Mietrecht hat das wenig zu tun. Es gibt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Wenn du eine Wohnung haben willst, musst du eben auf die Bedingung eingehen, sonst bekommt jemand anders die Wohnung

Wen du eine schufa auskunf vom eventuellen mieter haben wilst must du ihn darauf ansprechen den du hast kein recht auf auskunft der schufa

Jeder hat ein Recht auf Schufa-Auskunft zu seinen eigenen Daten.

Eine Selbstauskunft ist das was der Bewerber über sich selbst aussagt und hat nichts mit einer Schufa-Auskunft zu tun.