Darf ein Vermieter das Schloss einer Kellertüre einfach austauschen?

2 Antworten

Schloss aufbrechen. Solange Du nicht geräumt wirst, hat der Vermieter kein Recht das Schloss zu tauschen.

Schuldest Du dem Vermieter noch Miete?

Falls ja dann hat er somit von seinem Vermieterpfandrecht Gebraucht gemacht.

hauseltr  20.07.2016, 16:06

Der Vermieter darf die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in seinen Besitz nehmen, sobald der Mieter auszieht (§ 562b Abs. 1 Satz 2 BGB).
Er kann hierzu die Dinge im Mietobjekt belassen oder sie an einen
anderen Ort bringen (Blank, in Blank/Börstinghaus, Miete, § 562b BGB Rz. 6).

Achtung

Mieter darf Sachen weiterhin nutzen

Bis zum Auszug darf der Mieter die Sachen weiterhin für seine Zwecke nutzen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, zu dieser Zeit etwa die Schlösser austauschen zu lassen, um dem Entfernen von Gegenständen vorzubeugen.