Darf mein vermieter das?.....? Help?

8 Antworten

Solange ihr noch die rechtmäßigen Vermieter seid, darf er keine Schlüssel austauschen und wenn, muss er euch auch die neuen Schlüssel geben bis ihr keine Mieter mehr seid.
Sprech ihn darauf an oder lass das deinen Anwalt klären.

Liebe Grüße
234er

Natürlich darf er das nicht und muss zumindest dir den neuen Schlüssel solange geben, bis der Mitvertrag aufgelöst wurde. Die Post ist DEIN Eigentum und somit ist es Vorenthaltung, wenn nicht sogar Diebstahl.

Er darf weder unangekündigt Besichtigungen durchführen, noch die Mieträume ohne Eure Erlaubnis betreten und auch nicht die Schlösser für Wohnung oder Briefkasten tauschen.

Das ist u.a. verbotene Eigenmacht.

Selbst wenn der Vermieter fristlos gekündigt hat, darf er das nicht.

Ich frage mich, wie er das Schloss tauschen konnte. Hat wohl einen Ersatzschlüssel.

Ich hoffe Du hast bei Einzug das Schloss der Wohnungstür getauscht; sonst kann es sein, dass er einfach in der Wohnung steht.

Schriftlich per Einwureinschreiben auffordern Dir einen Schlüssel zu geben. (genaue Fristsetzung)

LG

johnnymcmuff

Hallo,
das darf er, solange er Euch den neuen Schlüssel gibt. Anderenfalls geht das nicht. Ich würde mich mal beschweren, bzw ihn zumindest einmal ansprechen. Vielleicht handelt es sich ja nur um ein Missverständnis.

Lg Dr Blex

das darf er, solange er Euch den neuen Schlüssel gibt.

Falsch das war verbotene Eigenmacht, es ändert auch daran nichts, wenn er dem Mieter nachträglich einen Schlüssel gibt.

Nein das darf er nicht oder er muß dir zumindest einen Schlüssel geben, damit du deine Post rausholen kannst.