Keller zwei Wochen nicht nutzbar, sollte der Vermieter die Miete für diesen Zeitraum anpassen?


23.11.2021, 11:07

Ich habe gestern sofort einer der beiden Vermieter angerufen, sie wusste nichts davon und hat es an ihren Kollegen (den zweiten Vermieter) weitergeleitet. Von dem kam dann eine lapidare Antwort per E-Mail:

Derzeit werden im Lüftungsschacht Leitungen eingebaut. Nach ca. 1-2 Wochen wird es wieder verschlossen. Bitte um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Der Raum wird wieder hergestellt, wie es war.

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es ist nicht rechtens den kelleraum einfach auf zu brechen! dagegen sollte was unternommen werden! der Kellerraum zählt wie die eigene Wohnung. Hättest du gern das dir die Wohnungstür aufgebrochen wird nur weil eine Firma da rein möchte? Wäre rechtlich die gleiche Lage. Es bestand ja keine Gefahr deiner Aussage zu folge. Ein Durchbruch ist vorher geplant und er hätte dich wenigstens Fragen und Informieren können.

Lasst euch bitte solche sachen nicht gefallen.

Und ja, es sollte aufjedenfall die Miete gekürzt werden! Schon allein wegen der Frechheit das sie einfach aufgebrochen haben.

Danke, ich werde jetzt noch mal Kontakt mit den Vermietern aufnehmen und die Sache klären.

Das muss man einfach mal ausrechnen. Bei 400 Euro Kaltmiete wären das 10 Euro. Dafür so nen Aufriss???

Aber das Schloss würde ich Dir als Vermieter selbstverständlich ersetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

"Wenn dem Mieter der im Mietvertrag zugesicherte Keller nicht zur Verfügung steht, so ist der Mieter berechtigt, eine Mietminderung von 5% durchzuführen (Urteil LG Berlin, Az. 64 S 21/98, aus GE 18/1998, S. 1151)."

Ob das jetzt Hausfriedensbruch gewesen ist muss ein Gericht klären, für mich wäre das Hausfriedensbruch.

"Ich würde in einer Email rechtliche Konsequenzen androhen, da

1 . Einfach das Schloss ohne Information aufgebrochen wurde

2 . Du den Keller jetzt 2 Wochen nicht mehr nutzen kannst, ergo ein Vertragsbruch vorliegt.

"

Ob sich das aber lohnt ?

Würde nein sagen, ich würde darauf hinweisen das die das Schloss ersetzten müssen, ich sprechen von MÜSSEN, anderfalls wirst du bzw solltest du rechtliche Mittel einsetzten.

Ob man jetzt so stark auf sein Keller angewiesen ist muss jeder für sich wissen, ich würde einfach nur auf ein neues Schloss bestehen.

Ich bin kein störrischer Mensch, mit mir kann man immer das offene Gespräch suchen. Auf 5% und ein Schloss kann ich im Zweifel auch verzichten, hätte man mir vorab Bescheid gesagt, wär ich der letzte, der meckert. Mir geht's in dem Fall komplett um das Prinzip.

Ich unterstelle den Vermietern kein böswilliges Handeln (sie sind wirklich nett), aber es gibt auch Grenzen und diese werden übertreten, wenn ein Keller mitsamt Schloss aufgebrochen wird. Da muss man Menschen in ihre Grenzen weisen.

Naja, ich schau mal, wie ich das jetzt handle. Danke auf jeden Fall!

Eine Mietminderung für einen nicht nutzbaren Kellerraum liegt irgendwo bei 5% deiner Warmmiete (Urteil LG Berlin). Das muss aber auf den konkreten Zeitraum runtergerechnet werden.

Weiterhin muss der Keller ein tatsächlicher Bestandteil der Mietsache, bzw. des Mietvertrags sein.

Ob sich das lohnt, hängt von deiner Miete ab. Das Schloss würde ich mir im übrigen ersetzen lassen. Wenn er sich weigert, würde ich dezent mit einer Anzeige drohen....

wurde der Mieter nicht informiert oder war nicht erreichbar ?

Dann ist eine Notfallöffnung schon komisch. Nun ist der Kellerraum zwar integraler Bestandteil der meisten Wohnungen.

Eine Mietkürzung wegen Nichtnutzbarkeit des Kellers beschränkt sich aber auf fehlende Lagerhaltung üblicher Gegenstände wie Vorräte oder Werkzeuge

Kommt es während der Zeit zum Diebstahl aus dem Keller, müßte der Vermieter oder die Fa haften

Mieterverein oder Verbraucherzentrale ?

Danke für die Antwort.

Ich stehe mit den Vermietern telefonisch und per E-Mail in Kontakt und wurde zwecks Organisation auch schon mehrfach über diese Wege kontaktiert. Sie hätten also jede Möglichkeit gehabt, mich vorab zu informieren.

Werde jetzt beim Vermieter noch mal etwas Druck machen und dann schauen. Bisher waren sie sehr kooperativ, scheinen aber gewisse Grenzen nicht zu kennen.

@Niklas

das hatte meine Freundin. Die Vermieterin hatte einen Schlüssel und war plötzlich mit den Malern in ihrer Wohnung, saß rauchend im Wohnzimmer.

Streng genommen ist das auch Hausfriedensbruch, wenn man den Keller aufbricht. Eine echte Notlage wie Wasserrohrbruch im Keller, lag hier ja wohl nicht vor.

Dann sollten sich Handwerker ankündigen. Bei uns auch. Nach 2 Jahren Corona und fehlender Thermenwartung dann innerhalb von 2 Tagen eine Ankündigung, zu jenem Zeitpunkt lediglich 2 Tage später dann den Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen.

Das ist auch zu kurzfristig