Darf ein Verkäufer sich weigern, einen Kunden etwas zu verkaufen?

11 Antworten

Ich denke mal nein, zumindest nicht im Normalfall. Es ist sicherlich legitim, wenn ich granatenbesoffen in ein Geschäft torkel um mir Nachschub zu verschaffen und ich abgewiesen werde, gleiches gilt für Jugendliche oder Kinder die Zigaretten oder ebenfalls Alkohol möchten. Die Palette lässt sich sicherlich noch erweitern. Aber nur weil einem mein Gesicht nicht passt, darf ich nicht abgewiesen werden. Beste Beispiel ist ja der Einlass in die Disco, was ja meist auch daneben geht. Sollte es dennoch vorkommen ist das zumindest immer eine Negativwerbung, die sich keiner mehr erlauben kann.

Auf was genau bezieht sich die Frage? Beschreib die Situation doch bitte etwas genauer :)

Z.b. Wenn man im Supermarkt an der Kasse steht und dem Verkäufer BEISPIELSWEISE deine Visage nicht gefällt, hat er dann das Recht zu sagen, dass er die Produkte nicht verkaufen will?

@TMMa76

Nein, das Äußere eines Menschen ist kein Grund einen Verkauf abzulehnen.

Wenn der Kunde aber dauerhaft geistig behindert oder kurzfristig geistig gestört ist (bspw. nach Krankheit oder Unfall) oder er betrunken ist, dann ist diese Person nicht voll geschäftsfähig, auch nicht nach erreichen der Volljährigkeit. In diesen Fällen darf ein Verkäufer den Verkauf schon ablehnen. Wenn es jetzt nur ne Kleinigkeit ist, wie bspw. ein Kaugummi, oder iwas essbares, dann wird wohl kein Verkäufer etwas sagen. Denn der Supermarkt will ja Umsatz erzielen und dies kann er nur durch den Verkauf seiner angebotenen Waren, wenn dann noch die Kunden sortiert werden würden, wo soll das denn dann hinführen...

lg, jakkily

@TMMa76

Wenn dier Kassierer der Besitzer der Ware ist.. darf er das..( wobei es letztendlich eine Diskriminierung wäre.. die jedoch a zu beweisen wäre b. es eine separat zu verhandelnde Sache wäre.)

Ein angestellter Verkäufer wird wohl Stress mit seinem Vorgesetzen bekommen wenn er nicht umsatzförderlich arbeitet.

Natürlich - keiner muss irgendwem etwas verkaufen wenn er nicht will !

Ja, die haben Hausrecht.

Rein rechtlich ja. Zum rechtsgültigen Kauf kommt es ja erst bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Sollte sich der Verkäufer theoretisch weigern, kann kein Kauf zustande kommen. In der Praxis ist dies aber wohl kaum der Fall.