Darf man Lebensmittel dessen MHD abgelaufen ist, Privat weiter verkaufen?

10 Antworten

Kaufst Du eine Ware, deren MHD bereits abgelaufen ist, handelt es sich zunächst einmal um einen Sachmangel gemäß § 434 BGB. Daher muss Dich der Verkäufer natürlich auf diesen Mangel aufmerksam machen - oder darf Dir die Ware gemäß § 433 nicht verkaufen. Doch bekommst Du die Ware ja deshalb meist günstiger, was hier in § 441 geregelt ist. Schaust Du dazu auch hier: http://www.beckmannundnorda.de/bgbkauf.html

Es handelt sich um Zuckerfiguren von Hello Kitty, Ideal für Geburtstagstorte etc.

Ob das Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, ergibt sich also gerade nicht aus dem MHD.

Eine Wertminderung oder eine Ungeeignetheit zum Verzehr kann jedoch sehr wohl vorliegen, bestimmt sich aber nach den konkreten Umständen im Einzelfall. Dabei obliegt demjenigen, der Lebensmittel in Fertigpackungen mit einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum in Verkehr bringt, eine erhöhte Verantwortung. Nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) muss dieser sich sorgfältig über die Beschaffenheit des Lebensmittels vergewissern und, sofern eine Wertminderung eingetreten ist, dies kenntlich machen.

Erfolgt die Kenntlichmachung nach § 11 Abs.2 LFGB nicht, so erfüllt dies den Straftatbestand des § 59 Abs.1 Nr.9 LFGB und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

http://www.it-recht-kanzlei.de/mindesthaltbarkeitsdatum-verbrauchsdatum.html

Normal ist das nicht erlaubt. Im Internet wird beschi.. nach Teufel komm raus. Wenn du das nicht zurück schickst ist es und bleibt es dein Bier.

Ja sicher. Wenn du Käufer findest....