Darf ein Verkäufer aussuchen wem er etwas verkauft?

6 Antworten

Jo, er kann sagen: ich will Dir nichts verkaufen, gibt aber auch Ausnahmen, in manchen Bereichen besteht Kontraktionszwang (Vertrag muss abgeschlossen werden), z.B. bei gewissen Gesundheitsleistungen, usw.

Eine berechtigte aber auch schwierige Frage,

wenn ich einem Kunden nichts verkaufen will weil er mich nervt oder unnütze Dinge abfragt die den gesamten Laden aufhalten, kann ich natürlich sagen:" Bitte denken Sie nochmals über Ihr Kaufinteresse nach ich möchte mich derweil einem anderen Kunden zuwenden". Dann ist es ok...die Gefahr besteht jedoch auch das der "schwierige Kunde" den Laden verlässt und ab sofort eine negative Information über Dich/Euch verbreitet. auch Er darf seine persönliche Meinung frei äußern. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage "Was sollst Du aus diesem Kundenkontakt lernen"? Bist du ungeduldig? Schnell nervös? oder macht der Kunde zu wenig Umsatz? Hinterfrage und denke an die goldene Regel "Der Kunde ist König" Viel Erfolg und ein gutes gelingen bei schwierigen Kunden

Wenn die Ware, die er zum verkauf anbietet ,sein Eigentum ist, darf er es entscheiden.

ja, darf er

es gibt ein gesetz, das dafür spricht, heißt privatautonomie

bzw ist es eine allgemeine sache

nur manche müssen fast jeden bedienen

taxen oder busse zb, die haben en beförderungsgebot, wenn der kunde nicht schlimm ist

besoffen oder aggressiv zb

Er hat das Hausrecht. Wem er nichts verkaufen will, dem braucht er nichts verkaufen.