Darf ein Verein einen Prokuristen ernennen?

4 Antworten

Prokura kann nur von einem im Handelsregister eingetragenen kaufmännischen Unternehmen erteilt werden, von niemandem sonst (§ 48 Abs. 1 HGB).

wenn es in der satzung so festgelegt ist: ja.

Der Vorstand eines Vereins hat einen Geschäftsführer eingestellt, der den laufenden Betrieb (Pflegedienst mit 50 MitarbeiterInnen und 60 PatientInnen) organisiert. Der Geschäftsführer ist als solcher bestellt, hat keine Prokura, arbeitet aber völlig eigenverantwortlich und übernimmt im Tagesgeschäft gewissermaßen die Verantwortlichkeiten des Vorstands. Der Vorstand ist dagegen nur beratend tätig, trägt die volle Verantwortung, hat aber zu wenig Einblick um die Verantwortung wirklich tragen zu können und möchte diese abgeben. Gibt es eine Möglichkeit im Rahmen einer Gesamtprokura, dem Geschäftsführer die Verantwortung des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB zu übertragen, so dass der Vorstand entlastet wird, oder muss die Satzung des Vereins hierzu geändert werden?

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Vereinsrecht-Vorstand-Geschäftsführer-__f29404.html

Ja ich denke schon, aber ... Ihre Ernennung bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Mitglieder-Versammlung bzw. der Vorstand kann auch Prokuristen im Sinne des § 48 HGB benennen oder abberufen.