Frage zum Prokuristen?

4 Antworten

Du musst einfach nur schwerpunktmäßig die Vertretungsbefugnis des A prüfen. Die Eintragung der Prokura in das Handelsregister wirkt zwar nur deklaratorisch, allerdings kann sich der Vertragspartner natürlich nicht auf seinen guten Glauben berufen, wenn sie nicht eingetragen war. Die andere Frage ist, ob das hier überhaupt nötig war, denn rein materiell-rechtlich hatte der A die Prokura bis zum 20.01, wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe. Daher konnte er bis dahin auch grundsätzlich verfügen (die Auswirkungen der Rechtsmissbräuchlichkeit mal ausgeklammert). Allerdings wurde er augenscheinlich nicht gemäß § 49 II HGB ermächtigt, Grundstücke zu veräußern. Daher ist der Kaufvertrag unwirksam (hierauf deutet auch die Fragestellung hin: "Art des Geschäfts").

1. Frage:

Ist die Prokura ohne Eintragung gültig ?

Antwort: ja

2.Frage:

Ist die Prokura jederzeit widerrufbar ?

Antwort: ja

3.Frage:

Wie wirkt der Widerruf?

Er wirkt erst einmal nur im Innenverhältnis.

4.Frage:

Auf was kann sich der Vertragspartner berufen ?

Entweder auf die tatsächliche Situation oder auf das Handelsregister.

------ > In beiden Fällen hat A keine Prokura mehr. Also kann sich P nicht auf den Vertrag gegenüber X berufen.

lunda123 
Fragesteller
 09.07.2018, 19:15

Und wie wäre hier mein Prüfungsschema ?

Hallo.

Zum Verkauf von Grundstücken ´+ Bilanzen Unterschreiben müssen schriftlich notariel beglaubigt sein.

Das sind die Ausnahmen.

Mit Gruß

Bley 1914

Wegen arglistiger Täuschung vorbestraft?

KV prüfen. Vertretungsmacht des A ist entscheidend.

lunda123 
Fragesteller
 09.07.2018, 19:15

So kann ich es ja nicht beantworten.
So weit habe ich auch gedacht aber viel mehr ist wie ich ran gehe und wie hier mein Prüfungsschema ist

FastReply  09.07.2018, 19:33
@lunda123

Etwas muss man schon als Eigenleistung erbringen. Innerhalb der Vertretungsmacht von 164 bgb prüft man die Prokura. Auch sollte man mal in die § der Prokura im HGB stöbern bzgl der Kaufsache