Darf ein Telefonat aufgenommen werden?

12 Antworten

Wenn ich (als Kunde) mit Firmen telefoniere, kommt es recht häufig vor, dass ich gefragt werde, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf. Wenn ich nicht zustimme, tun sie es (angeblich) nicht. Also gehe ich davon aus, dass auf jeden Fall das Einverständnis eingeholt werden muss.

Es muss über die Aufnahme informiert werden, und der Anrufe muss die Möglichkeit des Widerspruchs haben.

Es darf nur dann ohne Zustimmung abgehört werden ,wenn es möglicherweise um Aufdeckung einer Straftat geht,in dem ermittelt wird.Dies muss aber das Gericht beschliessen und ist auch vor Gericht verwertbar

Gesetzlich muss vor jedem Telefonat der Person die Möglichkeit gegeben werden für eine Aufzeichnung zuzustimmen oder es Abzulehnen. Wird dieser Hinweis vor Gesprächsbeginn nicht gegeben und auch so nicht die Möglichkeit gegeben zuzustimmen oder Abzulehnen ist somit ein aufgenommenes Telefonat für die Gerichtliche Verwertung Wirkungslos.

Ohne EInverständnis des Anderen darf kein Telefonat aufgezeichnet werden. Nich ohne Grund brauchen Ermittlungsbehörden dazu eine richterliche Anordnung, wenn sie jemandens telefon abhören oder Gespräche mitschneiden wollen.

Das Strafgesetzbuch kennt dafür sogar einen Straftatbestand, den § 201, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Darauf steht eine Geldstrafe oder bis zu 3 Jahren Haft.

Selbstverständlich kann man auch zivilrechtlich dagegen vorgehen, im Rahmen einer Unterlassungsklage mit Bussgeldandrohung, sowie Schadenersatz und Schmerzensgeld, sofern die Aufzeichnung Dritten zugänglich gemacht wurde.