Post vom Gericht für eine Person die bei mir nicht mehr wohnhaft ist?

5 Antworten

Selbst mit einer Vorgangsnummer hätte man dir telefonisch keine Auskunft gegeben. Da der Brief weder als Einschreiben, noch als Postzustellung gekommen ist, kann der Inhalt noch nicht so brisant sein.

Weiter unternehmen kannst du überhaupt nichts, außer eine dir vielleicht bekannte neue Adresse notieren und immer wieder zurück senden.

1 :) Vermerk Empfänger unbekannt verzogen zurück gesendet habe. ........ wieder in den Briefkasten oder mit neuer Briefmarke an den Absender ?

2) Als Vorsichtsmaßnahme auf den Briefkasten : xxx ist unbekannt verzogen

3) Mal den Postboten fragen , wie er es handhabt, wenn er Post für xxx hat für deine Adresse

4) letztlich abstellen kannst du es nicht, da du nicht alle Stellen kennst , die deine Adresse als seine Adresse haben.

5) Bist du sicher ,daß xxx bei dir nicht gemeldet ist ? Einwohnermeldeamt fragen

6) Du kannst bei Gericht versuchen eine Niederschrift zu machen, in der du mitteilst ,daß xxx weder bei dir wohnt, noch bei dir gemeldet ist .

Du brauchst gar nichts zu machen. Und du brauchst doch keine Angst zu haben. Das ist alles Angelegenheit der Person, die weggezogen ist. Es ist ja schon nett von dir, dass du die Post überhaupt mit dem Vermerk unbekannt verzogen zurück schickst.

Ich verlass mich jetzt auf deine Antwort mal. War wenigstens eine die bis jetzt hilfreich gewesen ist. Vielen Dank

Richter und Staatsanwälte brauchen ein Prädikatsexamen....aber bei den Hilfskräften an manchen Gerichten hat man das Gefühl dass die nicht bis 3 zählen können.

Wenn du die Sache sauber abhaken willst dann rufst du am besten beim Gericht an und lässt dir die Poststelle geben....normalerweise werden alle ausgehenden Schriftsätze erfasst und mit dem was auf dem Umschlag steht müssten die dir auch sagen können welche Kammer zuständig ist.

Dann lässt du dich mit der zuständigen Geschäftsstelle verbinden: Die machen eine Gesprächsnotiz und der Richter nimmt die Aktenkorrektur vor bzw. veranlasst eine Personenfahndung.

Alternativ kannst du dich auch bei der Post beschweren; der Briefträger muss gerade bei solchen Sendungen nämlich auf die Namensschilder schauen.

Post vom Gericht kommt eingeschrieben. Wenn die Person verzogen ist, dann sagt man das dem Postler und nimmt den Brief nicht an.

Der Brief war bei mir einfach im Kasten da wurde nicht geklingelt.

Die meisten Schriftsätze kommen per Einwurfeinschreiben - und wenn der Briefträger so schlampig arbeitet und nicht auf die Namensschilder schaut dann kann man sich dagegen auch schlecht wehren.