Ist eine Bandaufnahme ( Call Center) vor Gericht verwertbar?

5 Antworten

Outbound Cold Calls sind prinzipiell ohne Geschäftsbeziehung sowieso verboten.

Ich verneine die Aufzeichnungen beim Inbound entweder im Gespräch oder mit der Taste 1. Wird das dennoch aufgezeichnet, dürfte das nicht verwertet werden.

Sonst bleibt noch mit Einschreiben der Widerspruch. Hilfsweise vom Vertrag zurücktreten. Arglistige Täuschung sowie überraschende Klausel gemäß 305 c BGB in Verbindung mit § 307 BGB

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 18:39

Es handelt sich aber um Bestandskunden , nicht um Cold Calls. 

Heimliche Mitschnitte eines Telefonats sind illegal. 

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Logischerweise sind solche Mitschnitte vor Gericht nicht verwertbar.

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 16:58

Soweit ich das recherchiert habe , muss der Kunde vorher sein Einverständnis zur Aufnahme geben,was in der Outbound Telefonie ja nicht der Fall ist ! 

Wie sieht es den bei einem Rechtsstreit bzw Betrugsanzeige aus , darf diese ( heimliche Aufnahme ) wegem öffentlichem Interesse trotzdem zugelassen werden ? 

Schon möglich, gerade wenn auf die Aufzeichnung hingewießen wurde und wenn das System ordentlich signiert, dann kann man das gut verwenden. Du widersprichst Dir aber im Text. Es wird auf die Bandaufzeichnung bei Vertragsabschluss hingewießen, also ist da nichts heimlich.

Mucki007xyz  13.08.2017, 16:28

Aber wenn das so eine Firma ist, die das Ja selbst reinschneidet in einen anderen Text, ist es Betrug. Wie kommt der Kunde denn auf Betrug? Der wird ja seine Gründe haben?

MaxSensibel  13.08.2017, 16:33
@Mucki007xyz

Ich glaube, der TE hat sich am Tel. etwas aufschwatzen lassen und wird jetzt damit konfrontiert und fragt sich, was die mit einer Bandansage vor Gericht erreichen könnten.

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 16:35
@MaxSensibel

Im Gegenteil ( nicht der Kunde )! ;-)

Die Diskussion über die Zulässigkeit der Tonaufnahme (hier würde ja der Geschädigte ohnehin zustimmen) ist müßig.

Da es sich nach Deiner Einlassung um eine Kaltaquise handelt, ist das Geschäft eh anfechtbar, weil sittenwidrig (der Anruf verstieß ebenso wie die ungenehmigte Tonaufnahme gegen geltende Gesetze).

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 16:51

Keine Kaltaquise ! Bestandskunden. 

Es geht darum das die Bandaufnahme 1 zu 1 wahrheitsgemäß aufgenommen wurde !

Der Kunde behauptet nun das im Gespräch vorher was anderes vereinbart wurde ! 

Da aber das Gespräch vor der Bandaufnahme heimlich ( also ohne Zustimmung) aufgenommen wurde, ist diese vor Gericht nicht anwendbar?!

MaxSensibel  13.08.2017, 16:37

Ja, sie ist vor Gericht nicht verwertbar, kann aber für die Richter zur Orientierung herangezogen werden. Doch dafür gibt es Juristen

Mikkey  13.08.2017, 17:01
@MaxSensibel

Axo...

Die Bandaufnahme wird jedenfalls nicht zur Entlastung im Betrugsverfahren zugelassen, im Gegenteil stellt sie ein weiteres Vergehen nach §201 StGB dar.

Der Versuch würde also als Pyrrhussieg enden - Betrug nicht nachweisbar, aber Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Mikkey  13.08.2017, 17:05
@Mikkey

Sorry, der Kommentar sollte unter meine Antwort.

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 17:08
@Mikkey

Die Bandaufnahme mit dem Vertragsabschluss wird bei Gericht zugelassen ! Da der Kunde ja sein Einverständnis gegeben hat und somit bewiesen werden kann das er den Konditionen wie vorgelesen zustimmt !

Nur die andere Aufnahme vor Vertragsabschluss darf nicht verwendet werden meines Erachtens, weil diese ohne Zustimmung erfolgt ist !

Mikkey  13.08.2017, 17:43
@Juliaschmidt1

Ich schrub nur von der Aufnahme ohne Einverständnis.

Der Betrug kann wegen

...wahrheitsgetreu vorgelesen ...

nicht nachgewiesen werden. Die unrechtmäßige Aufnahme bräuchte es gar nicht. Dem A geschähe es aber Recht, wenn er wegen dieser Aufnahme verurteilt werden würde. Es ist schlicht und einfach verboten, warum macht er das?

Juliaschmidt1 
Fragesteller
 13.08.2017, 17:50
@Mikkey

Person A wusste erst später das die Firma XY ALLE Gespräche heimlich aufzeichnet, woraufhin Person A gekündigt und das Unternehmen verlassen hat ! 

In einem Call Center ist es halt üblich bei einem Telefonischem Vertrag eine Bandaufnahme zu machen, für einen späteren Klärungsbedarf! 

Nur das heimliche Aufnehmen von Gesprächen ist eine Straftat. Welches das Unternehmen bewusst macht.

Person A und einige anderen EX Mitarbeiter überlegen weitere Schritte gegen solche Machenschaften einzuleiten !