Mit 14 zu meinem 18 jährigen Freund ziehen?

7 Antworten

Deine Chancen schätze ich ehrlich schlecht ein.
Ihr könnt euch jedoch mal beim Jugendamt oder auch bei Familienberatungsstellen informieren. Bei letzteren gibt es auch Einrichtungen, bei denen das anonym möglich ist und die dann gegebenenfalls auch mit den Eltern reden können,wenn sie das möchte.
Das sinnvollste wäre noch eine Wohngruppe. Mit 14 wird sie wahrscheinlich in eine rund um die Uhr betreute Gruppe kommen. Ab 16 kann sie dann evtl in eine Art betreute WG umziehen. Das kann natürlich je nach Reife und Einzelfall variieren. Sehen könnt ihr euch ja trotzdem, nur wird sie nicht bei dir wohnen. Das wäre auch garnicht so optimal, denn was wäre wenn ihr euch mal streitet und aus dem weg gehen wollt? Sie wäre ja völlig von dir abhängig und das ist meist nicht die beste Lösung.

Solange sie nicht 18 ist also erwachsen ist, haben die Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Bei Problemen , ohne Einverständnis der Eltern, wird das Jugendamt diese Aufgabe übernehmen.

Es wird sehr schwer für euch sein du bist zwar 18 aber hast kein Sorgerecht für sie das nächste Problem ist das sie 14 ist und du 18 und wenn du damit vor Gericht gehen würdest würde das ein Richter eher darauf achten das du volljährig bist und sie minderjährig wenn du das trotzdem machen willst wird es sehr wahrscheinlich ein langer und hater und kostenspieliger Protest

Betreute wohneinrichtungen oder andere Heime kommen ungern in frage...

Nur das entscheidet nicht sie sondern das JA ( falls ein Zusammenleben mit der Mutter nicht mehr möglich ist ), als gesichert seh ich, dass das JA dem Zusammenwohnen einer 14-jährigen mit ihrem Freund nicht zustimmen wird.

Die Eltern haben das Erziehungsrecht /Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Dies muss erstmal entzogen werden durchs Jugendamt. (Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahme).

Das Mädel kommt dann entweder ins betreute Wohnen oder in eine sonstige Jugendhilfeeinrichtung oder zu Pflegeeltern.

Du als Freund hast keinerlei Rechte. Nichts. Keinerlei juristische Handhabe und dein Gutachten kannst du gleich ins Klo spülen.

Wenn du sie "mit Gewalt" zu dir nimmst, auch mit ihrem Einverständnis, können die Eltern sie mit der Polizei aus deiner Wohnung rausholen lassen.

Hört sich hart an, ist aber so. Willkommen in der Realität.


ChiroxBoddox 
Fragesteller
 26.08.2017, 23:59

Achja... jetzt weiß ich wieder warum ich die deutsche regierung so abgrundtief hasse... weil sie einen **** auf die selbstbestimmung geben aussagen zu können wo man sich wohlsten fühlt

TorZurHoelle  27.08.2017, 00:02
@ChiroxBoddox

Der Schutz Minderjähriger geht eben vor. Geht zum Jugendamt. Schlagen in der Familie geht nicht.

Ab 18 kann sie selbst bestimmen.