Darf ein Schornsteinfeger in seiner Rechnung , Grund -und Verwaltungstätigkeiten abrechnen, bisher wurde es nicht abgerechnet, ich wohne in SH?

3 Antworten

Soweit mir bekannt ist, ja, er darf.

was sind denn "grundtätigkeiten"?

die handwerkerrechnung kannste  bei der steuer geltend machen.