Schornsteinfeger/Kaminkehrer Rechnung zu teuer?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist schade, dass viele User noch gar nicht wissen, dass Schornsteinfeger kaum noch festgesetzte Preise in Form von Gebühren haben.

Einzig die Arbeit einer Feuerstättenschau (was nichts mit einer Kamerabefahrung zu tun hat) ist durch Gebührenfestlegungen in der KÜO belegt.

Ein Schornsteinfeger ist seit 2013 ansonsten frei in seiner Preisgestaltung.

Dies trifft somit auch auf eine Kamerafahrt zu. Somit kann sich jeder Bürger jeden Schornsteinfeger holen, um irgendetwas in seinem Haus "überprüfen" zu lassen. Man erkundigt sich nach seinen Preisen und beauftragt diesen dann.

Ich halte eine Kamerabeschauung für ungeeignet um Schornsteinversottungen zu ermitteln, dazu reicht es meistens aus den Schornstein von außen zu begutachten.

Es wird dann eine Art Protokoll ausgestellt in das man dann schreibt was erforderlich ist.

klarer Fall: morgen fahr ich zur Werkstatt und sag: ich glaube die Bremsen sind schlecht: sagt der Werksattmeister: ICH KANN VON AUßEN SAGEN, DIE BREMSEN SIND GUT

außerdem: in der Frage wird nicht klar geschrieben, warum der Kameraeinsatz von nöten war. Im Zuge eine Abnahme - die ist übrigens hoheitlich (nicht nur die Feuerstättenschau) kann der Kaminkehrer den Schornstein mit einer Kaminkamera überprüfen, wenn man es für notwendig erachtet.

Leute wie ihr, die für ihr Eigentum nicht sorge tragen möchten würde man XXXXXXX dass ihnen die Versottung nie aufgefallen wäre und schließlich überall der Schimmel zum Vorschein kämme - und dann schaut man ............

Wenig - es gibt eine Gebührenordnung

Und die Erde ist eine Scheibe ;-)

Die Gebührenbindung für alle HANDWERKLICHEN Schornsteinfegerarbeiten ist seit dem 31.12.2012 GESCHICHTE. In der Anlage 3 zur KÜO sind nur noch die VERWALTUNGSGEBÜHREN aufgeführt, die die Kehrbezirksverwaltung (Amtsbezeichnung: "Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger") für HOHEITLICHE Tätigkeiten berechnen darf.

Für alle Arbeiten des HANDWERKSBETRIEBS gilt seit 2013 das normale ZIVILRECHT. Daher nach der PREISLISTE (gem. PAngV) fragen. Dort muss ein gewerblicher Anbieter seine BRUTTO-Endpreise aufführen.

die frage ist, ob du ihn beauftragt hast, das zu tun

Ich habe ihn zwar nicht selbst beauftragt, aber ich habe den Mietern mündlich gesagt, dass sie einen Kaminkehrer zur Begutachtung heranziehen können. Allerdings war ich an dem Termin nicht vor Ort und der Preis wurde auch nicht vorab mit mir abgestimmt. Ich denke ich werde mich an die Mieter wenden und mit denen abstimmen, ob sie nicht einen Teil mitübernehmen.

Hallo Arabela1984,

das kommt darauf an, was vereinbart wurde. Wird nach Zeit abgerechnet oder ist ein Festpreis ausgemacht worden. Letzteres wohl nicht. Früher gab es Gebühren. Das ist nun vorbei.

MfG.

Storteper