Handwerker - Abrechnung von An-/Abfahrt von wo?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt hier tatsächlich keine klare gesetzliche Regelung:

"Ein häufiges Ärgernis für den Kunden stellen vielfach unverhältnismäßig hoch erscheinende Anfahrtskosten auf Handwerker-Rechnungen dar. Das betrifft auch Firmen, die man eigentlich “um die Ecke” ansässig wähnte. Wirklich verpflichtende gesetzliche Regelungen über die Berechnung des Anfahrtsweges gibt es allerdings nicht. Verbraucher sollten sich hier also schon bei der Auswahl eines Handwerkers (Preisvergleich) verbindliche Angaben zu den Anfahrtskosten geben lassen.

Ansonsten sollten Kunden stets darauf achten, ob Anfahrtsgebühren bereits als pauschaler Betrag auf der Rechnung aufgeführt sind, wie Anwalt Richter ergänzt. Sei dies der Fall, bräuchten Auftraggeber zusätzlich berechnete Ab- und Anfahrtszeiten nicht zu akzeptieren. Fahrtkostenpauschalen sind außerdem nur hinzunehmen, wenn sie in vernünftigen Abständen nach Entfernung gestaffelt sind.

Zu den Anfahrtskosten zählt im Übrigen auch die Anfahrtszeit des Handwerkers. Allerdings darf er hierfür nicht den gleichen Stundensatz wie für seine Arbeit verlangen. Als allgemeine Faustregel hat sich hier ein zehnprozentiger Abschlag auf den eigentlichen Stundensatz durchgesetzt"

Quelle: http://verbraucher-impuls.de/tipps-streitfall-mit-handwerker-447

Shiek 
Fragesteller
 01.03.2011, 19:31

Danke! Das Problem bei der Auswahl der Handwerker ist als Mieter leider, dass das die Hausverwaltung übernimmt...

Nolti  02.03.2011, 05:55
@Shiek

Dann würde ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen, falls die Rechnung deiner Meinung nach überteuert ist.

Danke für den Stern

Shiek 
Fragesteller
 03.03.2011, 18:55
@Nolti

habe ich schon, die sagen, dass das alles auf dem Zettel stand, den ich unterschrieben habe, als der Handwerker gegangen ist, deswegen kann man da jetzt nix mehr machen... allerdings steht da nur 1 Stunde Anfahrt+Lohn, was ich für zu ungenau halte. Habe das nochmal angemerkt, mal gucken, was passiert.

Nolti  04.03.2011, 09:17
@Shiek

Vielleicht solltest du einmal bei der Handwerkskammer anrufen- die werden dir sicherlich sagen, ob du dagegen etwas unternehmen kannst. Mir scheint das schon unverhältnismäßig hoch.

Grundsätzlich ist es so, das man vor Auftragserteilung fragen kann was alles berechnet wird. Dann muß man hinterher auch nicht herum jammern weil man meint über den Tisch gezogen worden zu sein. Ich halte es mittlerweile so, dass Kunden, die meinen sie müssten keine Anfahrt bezahlen, dann eben einen höheren Materialaufschlag bekommen. Der Endbetrag bleibt der gleiche, der Kunde ist zufrieden weil nichts von Anfahrt auf der Rechnung steht.

Shiek 
Fragesteller
 03.03.2011, 18:58

genau deswegen macht es auch keinen Sinn, mit einem Handwerker über sowas zu diskutieren, weil die sowieso immer meinen, dass sie im Recht wären. Über den Tisch gezogen wird man anscheinend bei Ihnen so oder so, und ich schätze, dass es bei den meisten anderen kleineren Betrieben ähnlich läuft. Schade, dass man nicht alles selber reparieren kann...

Ontario  07.09.2020, 11:15

Das Problem ist, so der Handwerker seinen Sitz in der Stadt XY hat, er bei seinen Anfahrtskosten meist diesen Weg bis zum Kunden berechnet, auch wenn er bei einem anderen Kunden zuvor gewesen ist, der nur 2 Kilometer entfernt vom neuen Kunden wohnt.

Dem Kunden fehlt eben jeglicher

Nachweis, von wo aus der Handwerker bis zu im gestartet ist. Bei uns ist jeder Schei...s gesetzlich geregelt und wo es darauf ankäme, Fehlanzeige.

Auch wenn man vorher fragt, was alles berechnet wird, so bleibt dem Handwerker Tür und Tor offen, den Kunden über den Tisch zu ziehen, weil er größere Anfahrtswege in Rechnung stellen kann, als tatsächlich anfielen.

Was Sie als Handwerker machen , wäre ein weit überteuerter Materialaufschlag, um damit Ihre Fahrtkosten zu decken. Der Kunde aber nicht nachvollzieht, ob Materialkosten in dieser Höhe gerechtfertigt sind.

Käme ich in so eine Lage, würde ich mir die Materialkosten von Ihnen bestätigen lassen und dann fachkundig überprüfen lassen. Würde auf jeden Fall einen Einbehalt hinsichtlich des Rechnungsbetrages vornehmen, so mir die Materialkosten zu hoch erschienen.

Wende Dich an die zuständige Handwerkskammer. Dort gibt es eine Schiedsstelle.

Shiek 
Fragesteller
 28.02.2011, 21:59

Ich wollte lieber vorher die Rechtslage klären, bevor ich irgendwas lostrete... haben die auch eine Rechtsauskunft, ohne dass ich mich gleich beschweren muss?

Lotte4  28.02.2011, 22:05
@Shiek

Die Rechtslage ist ist nicht klar. Jeder Richter entscheidet nach seinem freien Willen.

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Kammer, die die aktuelle Meinung der zuständigen Gerichte kennt und immer vermittelnd auftritt.

Shiek 
Fragesteller
 28.02.2011, 22:11
@Lotte4

Wie kann denn da die Lage nicht klar sein...? Die Frage stellt sich doch eigentlich bei jedem Auftrag. Hat da jemand vielleicht Erfahrungswerte anzubieten...?

Lotte4  01.03.2011, 11:25
@Shiek

Es fängt schon damit an, dass der Unternehmer die Stunden für Fahrtzeit und Arbeitszeit getrennt abrechnen muss. Er kann den gleichen Stundensatz berechnen. Dazu kommen die Reisekosten (Fahrrad, Auto oder Flugzeug), evtl. Überstundenzuschläge und Auslösung.

Es geht weiter mit den Umständen, mit denen der Auftrag zustande gekommen ist und wie dringend die Erledigung gefordert wurde.

Wesentlich ist auch der Einsatzort, von dem der Monteur geschickt wurde.

Das sind nur wenige Punkte, die Kosten verursachen, die die Firma hereinwirtschaften muss.

Da kann man nur bei genauer Kenntnis der Umstände vom ersten Anruf bis zur Rechnungstellung beurteilen.

Shiek 
Fragesteller
 01.03.2011, 19:41
@Lotte4

da spricht der Handwerker :-)