Darf ein Mitarbeiter Aufgaben anderer Abtelungen übernehmen?

4 Antworten

Hast Du schon einmal etwas vom "Weisungsrecht" des AG gehört?

Sorry, aber ich frage micht, wie Du auf die Idee kommst, Deinem AG verbieten zu wollen festgefahrene Pfade der Vergangenheit zu verlassen. Ich würde mich an dieser Stelle erst einmal fragen, warum der Chef auf die Idee kommt, die Kollegin der anderen Abteilung zu meiner Unterstützung einzusetzen.

Gibt es evtl. in ihrer Abteilung etwas weniger zu tun und gibt es in Deiner möglicherweise Probleme mit der Bewältigung des Arbeitsvolumens? Der AG wird schon einen guten Grund haben diese Entscheidung zu treffen und Du bist m.E. nicht in der Position diese zurückzuweisen. Hast Du Deinen Chef denn nicht nach den Gründen gefragt?

Was soll denn der BR in dieser Angelegenheit tun? Wird jemand von Euch versetzt? Dann hätte er ein Mitspracherecht aber das sehe ich hier (noch) nicht. Will der AG jemandem weniger Gehalt zahlen, Arbeiten zuweisen die vertraglich nicht vereinbart und unzumutbar sind oder die Arbeitszeit reduzieren/erhöhen? Das sehe ich auch nicht und das wäre erst einmal Sache des AN und nicht des BR das zu klären. Da würde der BR erst ins Spiel kommen, wenn es denn um eine Änderungskündigung ginge.

Du kannst, wenn Du noch andere Meinungen hören möchtest, selbstverständlich zum Betriebsrat gehen. Ich persönlich sehe aber hier eine unternehmerische Entscheidung des AG die nicht in die Mitbestimmung des BR fällt.

Natürlich darf die Kollegin das wenn der Chef das anordnet, und natürlich darf der Chef das anordnen.

Der Betriebsrat wird sich hier auch schön heraus halten. Es ist nichts absolut berufsfremdes oder sonst irgendwie etwas was in dessen Aufgabenbereich fallen könnte.

Es geht "nur" um einen Buchhalter der in einer anderen Abteilung auch arbeiten erledigen soll.

Euer Chef kann die Trennung der Abteilungen auch komplett aufheben wenn er dies möchte.

Hallo,

noch eine kleine Anmerkung,

um mich zu untersützen, müsste die Kollegin dann nicht ihre alte Abteilung verlassen und in die neue sprich meine Abtelung eintreten? Bislang war es verboten, Arbeiten anderer Abteilungen zu übernehmen. Auf der anderen Seite könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, ich übernehme jetzt Arbeiten ihrer Abteilung, um es den avocatus diavoli zu spielen. Die Aufgabenverteilung ist bislang strikt eingehalten worden und das sollte so bleiben.

Es ist das Recht des Unternehmers, die Personalplanung nach seinen Wünschen vorzunehmen. Selbstverständlich kann er dir jemanden zur Seite stellen und anweisen, dass ihr die Aufgaben von nun an zusammen erledigen sollt.

Du kannst zwar den Betriebsrat kontaktieren, das wird dir jedoch nicht viel nutzen.

Letztlich wirst du dafür bezahlt, das zu tun, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Daran ändert sich durch die Kollegin nichts.