Wer muss den Rasenmäher-Schaden übernehmen?

7 Antworten

Wenn der angeblich Geschädigte sich sicher ist, dass es ein gelber Trecker war, Ihr jedoch nicht mit einem gelben vor Ort wart, wozu dann das Tauziehen um die Schuldfrage?

Ich habe mal Post bekommen, wo "ich" mit einem silbernen Porsche geblitzt wurde. In einer Stadt über 500 km entfernt, einen Porsche habe ich auch nicht. Das Kennzeichen war schlecht lesbar, hätte mit einiger Phantasie meins sein können.

Ich habe zurückgeschrieben, dass ich das Ticket bezahle, wenn ich dann dafür auch den Porsche bekomme.

Habe nie wieder etwas von der Behörde gesehen oder gehört.

So würde ich das in dem Fall auch machen.

Der Frau ein Schreiben schicken, dass man den Schaden an ihrem Fahrzeug bedauert, aber diesen nicht verursacht hat.

Natürlich muss absolut sicher feststehen, dass Ihr das ganz bestimmt nicht wart. Sonst wird der Ärger noch größer!

geht ja jetzt über anwalt weil im nach her kann man viel sagen und fotos will unser Chef auch anfordern

> "Ich habe zurückgeschrieben, dass ich das Ticket bezahle, wenn ich dann dafür auch den Porsche bekomme".

Hehe, genau das habe ich auch mal zu einem Ticket für Falschparken geschrieben. In meinem Fall ging es allerdings um einen Maserati :-)

@Havenari

Schön, was man so alles indirekt unterstellt kriegt, nicht wahr?

Und wenn man mit seiner alten Karre einparkt, fragen noch Leute, ob man die Möhre auch wirklich ganz bezahlt hat ... :-)

Für Schäden von Arbeitnehmern haftet immer die Firma, solange es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. In dem Fall würde es sich ja um Fahrerflucht handeln. Falls jemand deswegen von einem Gericht als schuldig befunden wird, kann er auch für den Schaden in Haftung genommen werden - aber eben erst dann.

besonders wir hängen eine woche vorher zettel aus wo drauf steht das wir mähen

@nestor1502

Noch viel besser: "Er wollte wissen WÄR alles dabei war...

Auf welcher Wiese dürfen Fahrzeuge parken? Mäht ihr hier als Dienstleister Privatgelände? Zettel sind vielleicht eine nette Geste, haben aber keine rechtliche Grundlage. Halteverbot kann nur die Verkehrsbehörde anordnen. Aber da die Angelegenheit bereits beim Rechtsanwalt ist, sollte sich das Ganze klären lassen.

Falls es zu einer Schadensregulierung kommt, ist dies erst mal die Rechnung des Chefs.

Evtl. kann aber in deinem Arbeitsvertrag noch etwas über deine Haftung als Fahrzeugführer stehen.

ja wir sind ein Dienstleister -Parkplätze angrenzende Wiesen wo Mieter nur ihr Fahrzeug darauf stellen dürfen

Also...ihr habt im Auftrag eures Chefs Rasen gemäht, da er einen entsprechenden gewerblichen Auftrag dazu hatte. Dabei ist vermeintlich ein Schaden entstanden.

Dies reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung eures Chefs. Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für Schäden die seine Arbeitnehmer verursachen. Wenn er keine Haftpflichtversicherung hat, muss er es halt aus dem Betriebsvermögen zahlen (sofern der Schaden überhaupt durch euch verursacht wurde, was ja anscheinend fraglich ist).

Wichtig für euch: Ihr seid eurem Chef gegenüber nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Das wäre nur der Fall wenn mittlere Fahrlässigkeit (dann anteilig) oder grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz (dann voll) vorläge.

Wer arbeitet, macht Fehler! „Bullshit happens“!!

Normalerweise sind Fehler der AN durch eine Haftpflicht des AG abgesichert; es sei denn, der AN verursacht den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig. Beides ist häufig nur sehr schwer nachweisbar.

Da jedoch auch die vorgebliche Farbe der Rasenmäher eher strittig ist, würde ich hier völlig gechillt bleiben und abwarten, was wirklich passiert.

Gegen Farbenblindheit würde ich der Dame einen Besuch beim Augenarzt empfehlen!