Darf ein Militär-Cargoflugzeug sehr tief über die häuser fliegen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutlich hat der Pilot eine Sondergenehmigung für einen/mehrere Tiefflüge. Diese muss er im Laufe seiner Ausbildung natürlich auch irgendwann machen.

Entweder war es ein übungsflug für tiefflug mit Sondergenehmigung, oder es befindet sich ein größeres Feld in der Nähe und es wurden fallschirmapringer abgeworfen. Wurde in meinem Geburtsort öfter mal gemach weil eine Kaserne in der Nähe ist und wir soviel freies Feld hatten. Gerade die neuen sollten ja etwas Platz beim springen haben :-P.

Es hängt davon ab, welches Militär. Das Deutsche Militär (Bundeswehr) unterliegt Reglementierungen. Unsere Befreiungsmächte Amerika, Großbritannien und Russland nehmen in etwa die Rücksicht, die sie auch in anderen Ländern nehmen. Da unsere deutschen Staatsorgane, insbesondere Gerichte etc., keine Befugnisse über die Befreiungsmächte haben, gibt es die Frage nach dem Dürfen insoweit nicht (auch nicht über einseitiges Vertragsdiktat). Wenn z.B. der Ami mit seinen Hubschraubern nachts über Deinem Haus einfach auf der Stelle hoch und runterschraubt (sehr laut), ist das schlicht so, jenseits von dürfen und nicht-dürfen.

Anders Bundesweg: Da kann man sich gerichtlich dagegen wehren!

navynavy  16.04.2015, 19:11

Unsere Befreiungsmächte Amerika, Großbritannien und Russland nehmen in etwa die Rücksicht, die sie auch in anderen Ländern nehmen.

Seit 1994 sind keine russischen Streitkräfte mehr in Deutschland stationiert.

Da unsere deutschen Staatsorgane, insbesondere Gerichte etc., keine Befugnisse über die Befreiungsmächte haben

Wieso sollten sie auch? Umgekehrt haben schließlich US- oder britische Gerichte auch keine Befugnisse in Deutschland.

Wenn z.B. der Ami mit seinen Hubschraubern nachts über Deinem Haus einfach auf der Stelle hoch und runterschraubt (sehr laut), ist das schlicht so, jenseits von dürfen und nicht-dürfen.

Nö, absolut nicht. Erstens haben sämtlich militärischen Einrichtungen (egal, ob Bundeswehr oder andere) Beschwerdehotlines oder Email-Kontaktmöglichkeiten für genau diesen Zweck. Zweitens gibt es das Gesetz gegen Fluglärm, in diesem Fall den dortigen Paragraphen 12 (http://www.gesetze-im-internet.de/flul\_rmg/\_\_12.html). Dort steht im Satz 2, dass bei rechtlichen Forderungen, die z.B. aufgrund Fluglärms an in Deutschland stationierte Truppen entstehen, der Bund für diese die Haftung übernimmt, wenn gerichtlich die Rechtmäßigkeit einer solchen Haftung festgestellt wurde.

Dass natürlich v.a. die USA grundsätzlich eher über solche Beschwerden hinweggehen, steht auf einem anderen Blatt - es ist allerdings irreführend und verzerrend, wenn hier behauptet wäre, man sei in D den Siegermächten nach wie vor unterworfen bzw. ausgeliefert. Das Besatzungsstatut ist seit 1955 erloschen. Das Problem liegt darin, dass sich die dt. Politik in vielerlei Dingen noch nicht genügend emazipiert hat. um hier energischer zu handeln.

nobytree2  17.04.2015, 08:50
@navynavy

Bzgl. Russland: korrekt, die sind nicht mehr da.

Bzgl. Gerichtsbefugnissen: Unter welcher Gerichtsbarkeit stehen die in Deutschland amerikanischen und britischen Soldaten? Richtig, sie sind exterritorial bzw. durch SOFA vor der deutschen Gerichtsbarkeit geschützt.

Bzgl. Dürfen-Nichtdürfen: Ihre Hotline und die deutsche Haftung haben nichts damit zu tun, was die Amis in Deutschland dürfen oder nicht dürfen.

navynavy  17.04.2015, 14:58
@nobytree2

Bzgl. Gerichtsbefugnissen: Unter welcher Gerichtsbarkeit stehen die in Deutschland amerikanischen und britischen Soldaten? Richtig, sie sind exterritorial bzw. durch SOFA vor der deutschen Gerichtsbarkeit geschützt.

Unter welcher Gerichtsbarkeit stehen die im Ausland stationierten deutschen Soldaten? Richtig - unter der deutschen (§1a Wehrstrafgesetz). Auch dauerhaft im Ausland stationierte dt. Truppen (z.B. in den USA (Holloman) oder Frankreich (Illkirch)) unterstehen folglich nicht der dortigen, sondern deutscher Gerichtsbarkeit.

Dass US- und britische Truppen nicht deutscher Gerichtsbarkeit unterstehen, ist ergo völlig logisch und dem habe ich auch nicht widersprochen.

Bzgl. Dürfen-Nichtdürfen: Ihre Hotline und die deutsche Haftung haben nichts damit zu tun, was die Amis in Deutschland dürfen oder nicht dürfen.

US-Truppen in Deutschland "dürfen" genau das, was nach US-Gesetz UND Bundesgesetz erlaubt ist. Im NATO-Truppenstatut Artikel VII (http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/index.htm) ist genau festgelegt, welche Art von Straftat jeweils durch Entsende- oder Aufnahmestaat verfolgt bzw. geahndet wird. In den meisten Fällen drängen die USA darauf, Straftaten vor US-Gerichten zu verhandeln, ganz einfach deswegen, weil es in Deutschland keine Militärjustiz gibt und eine Gleichbehandlung aller US-Soldaten garantiert werden soll. Ein US-Soldat soll z.B. nicht wegen der gleichen Tat in Japan anders verurteilt werden als in Deutschland.

Grundsätzlich richtig ist aber wie gesagt, dass die USA darüber hinaus ungern eigene Soldaten vor fremden Gerichten sehen und oft sämtliche diplomatischen und/oder militärischen Kanäle bemühen, das zu verhindern. In meinen Augen wird diesem Willen auch zu oft nachgegeben - das ist aber, wie ebenfalls schon gesagt, eine Frage der politischen Willensstärke, nicht der Gesetzeslage. Dass Deutschland für alle durch Militäreinsätze entstandenen Schäden haftet, ist z.B. etwas, was längst neu verhandelt gehört.  

Um die Frage zu beantworten - ja, mit Sondergenehmigung dürfen Transportflugzeuge (deutsche und auch NATO-Maschinen) auch im Tiefflug unterwegs sein; schließlich gehört gerade dieser zu den schwierigsten Flugmanövern und muss entsprechend geübt werden. Es muss dann aber eben ein expliziter Übungszweck vorliegen. 

Bei Fragen oder Beschwerden zu militärischen Flugbewegungen in Deutschland gibt es die Hotline 0800 – 8 620 730 (Bürgertelefon der Luftwaffe), diese Stelle kann auch per Mail kontaktiert werden: fliz@bundeswehr.org