Drohne fliegen über feldern?

9 Antworten

Ja Mensch...es gibt halt so Leute....wenn die sich nicht beschweren, haben sie gar niemanden zum reden.

Das Filmen in besonders geschützten Lebensbereichen ist verboten - z.B. in die Fenster einer Privatwohnung.

Ebenfalls ist es verboten, mit einer "Drohne" (genau genommen ist es ein Mulitcopter) außerhalb des eigenen Sichtbereiches (erkennen der Fluglage) zu fliegen und ohne Aufstiegserlaubnis des Grundstückseigentümers zu starten.

Ansonsten kursieren viele ganz schön falsche Gerüchte, was man damit darf und nicht darf.

Genau genommen...

Da ist wohl wieder einer der nicht checkt das Quadro-, bzw. Multicopter Drohnen sind.

Drohnen spezifizieren Fluggeräte oder Unterwassergeräte welche Besatzungslos Fern oder per Autopilot gesteuert werden.

@NebenwirkungTod

Sind Modellflugzeuge dann auch Drohnen? Und wenn nicht, warum nicht?

Hier sieht man mal am "besten" was von den Häusern
Ist es eurermeinung belästigend für ihn? Sieht man da viel von seinem ach so tollen Haus bzw seiner Privatsphäre?
http://prntscr.com/d052oi (screen)

@skyfly71

Gut, danke für die Antwort :)

Wenigstens hab ich ein paar Nette Aufnahmen von den Feldern und dem Sonnenuntergang (leider Wolkig)
Wobei man leider da nichtmal viel erkennt, da es so dunkel ist :/

http://prntscr.com/d05e5m

Renn einfach weg und such einen anderen Platz

Wenn jemand droht, die Polizei rufen soll er es machen. Auf so einen Kindergarten würde ich mich nicht einlassen. Solche Leute haben fast immer langeweile, oder ihre Frauen lassen sie nicht mehr ran. 

Und wenn er doch die Polizei ruft wirds aufregend^^

Genau. Nur alleine gegen soeinen Brecher muss man ja auch nicht Diskutieren :D
Hier mal ein Screen, was meinst du?
http://prntscr.com/d052oi (Screen)

Also normalerweise sollte er dir nichts anhaben können solange nicht er/sein Grundstück (wobei das Grundstück eig auch kein größeres Problem sein sollte) in den Aufnahmen zu sehen ist. 

Allerdings könnte er angeben dass er sich durch die Drohne belästigt gefühlt hat, wobei hier wahrscheinlich auch eher eine Verwarnung rausspringen würde, da ja keine mutwillige Absicht oder tatsächliche Belästigung stattgefunden hat.