Darf ein hartz IV empfänger einen untermieter nehmen der aber einen festen job hat?

5 Antworten

klar darf er bei dir einziehen. Pass nur auf wenn dein Bekannter bei dir einzieht wird das JC versuchen euch als Bedarfsgemeinschaft dastehen zu lassen damit das Einkommen deines bekannten angerechnet wird und du kein Hartz4 oder nru sehr wenig bekommst. Sollte dir so nen Brief ins Haus flattern gleich Widerspruch einlegen

Hallo,

Natürlich darf er das, wenn

  1. -> der Vermieter der Untervermietung zustimmt
  2. -> Hauptmieter und Untermieter keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne eines eheähnlichen Verhältnisses bilden und somit jeweils eigenverantwortlich wirtschaften.

Natürlich muss die Mietbeteiligung des Untermieters dann beim Jobcenter vorab angemeldet werden, denn der ALG II - Empfänger zahlt dann ja letztlich auch weniger Miete.

mfg

Parhalia

Wenn du die Einnahmen dem Amt meldest.Weil du mußt ja alles genau Auflisten wieviel wassergeld,wie viel strom,wieviel Gas,und die kalt Miete umd natürlich die qm,Vieleicht können dir die Stadtwerke bzw.Stromanbieter helfen.

Das geht. Allerdings werden die Miteinnahmen mit deinem Bedarfssatz verrechnet. Und du musst nachweisen, dass du und der Untermieter absolut getrennt wirtschaften.

logisch geht das, es senkt ja deine Mietkosten.

Mache mit dem Untermietkandidaten einen Mietvertrag und gebe die erhaltenen Zahlungen dem Jobcenter an.