hartz 4 als Untermieter?

3 Antworten

Wenn es ein richtiges Untermietverhältnis ist, dann bekommst du trotzdem deinen vollen Satz und die Miete/KDU eben Anteilig entsprechend deinen tatsächlichen Wohn/Mietkosten.

Oft ist das aber schwer nachzuweisen, das Amt stellt da teilweise ziemlich hohe Anforderungen, weil sie natürlich schon gerne möglichst viel anrechnen möchten. Und auf die tolle Idee "wir sind eigentlich beste Kumpels oder fest als Paar zusammen, tun aber jetzt mal so, als wäre einer auf Untermiete" sind schon sehr viele gekommen.

Wenn der Hauptmieter mit dem Untermieter nichts zu tun hat,sie also eine WG - bilden würden,dann steht dem Untermieter sein voller Bedarf zu,also voller Regelsatz + KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) was er laut Untermietvertrag zahlen muss !

...den normalen regelsatz und kosten für unterkunft und heizung (anteilig)