Darf ein Einfamilienhaus ausschließlich gewerblich genutzt werden?

3 Antworten

Im Prinzip schon, aber...

Bew. nicht, wenn man einen Familienzuschuss für den Bau erhalten hat innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, in einem reinen Wohngebiet wird man auch kaum eine Erlaubnis bekommen usw

Grundsätzlich ja,denn ein Einfamilienhaus ist ja nur eine Begrifflichkeit um was für ein Haus und Größenordnung ,ein bis zweigeschossig es sich handelt.Eine Arztpraxis,ein Ladengeschäft,sogenanntes nichtstörendes Gewerbe,was sich auch räumlich eignen würde,darf regelmäßig im Mischgebiet ,erweitertes Gewerbegebiet betrieben werden.Wohnbebauung wiederum ist in den meisten Gewerbegebieten ausgeschlossen.Ausnahmen werden oftmals für Hausmeister / Bereitschaftsdienste zugelassen.Eine gewerbliche Nutzung von Wohnungen (also auch EFH) kann durch eine Satzung der Kommunen ausgeschlossen werden.Dann haben alte Gewerbe Bestandsschutz und Neue werden dann nicht mehr dort zugelassen.In Bebauungsplänen kann ein reines Wohngebiet Rechtsgrundlage sein.Dann wäre jegliches Gewerbe dort nicht zugelassen.Die Regelungen sind sehr unterschiedlich.Am häufigsten sind die Mischnutzungen.Kioske und kleine Läden für den täglichen Bedarf als örtlicher Grundversorger müssen oftmals per Verwaltungsstreitverfahren / Klage Ihre Existenzberechtigung im reinen Wohngebiet erstreiten.Hier korreliert das Interesse zwischen Einrichtungen im Wohnquartier zur Grundversorgung und Freier Berufsausübung gegenüber  dem Recht des ungestörten Wohnens ohne Lärm,Parkdruck ,Ziel -und Quellverkehr.LG

Praxis deutet auf Arzt, warum sollte das nicht dort sein dürfen? Man braucht Genehmigungen, die werden vorhanden sein. Also warum unnötig aufregen?