Zweifamilienhaus zu Einfamilienhaus machen oder so lassen?

5 Antworten

Du solltest prüfen, ob die Versorgungsleitungen (Strom; Wasser; Gas) wirklich getrennt für zwei Wohneinheiten ausgeführt sind, also getrennte Zähler und Wasseruhren.

Wenn das nicht der Fall ist, dann steht einer "Umwandlung" in ein Einfamilienhaus nichts entgegen.

Aber selbst das könnte man ja sicherlich ändern.

@deufelschen

Ja, das kann geändert werden. Muss aber beim Bauamt und beim Energieversorger beantragt werden und alleine diese Anträge kosten Geld. Der Rückbau der Zähler etc, ist auch nicht von Pappe.

Wenn du oder deine Kinder später mal vermieten (müssen) steht der ganze Aufwand wieder an. Ich würde es lassen wie es ist, weil preiswerter ist.

Grundsätzlich wäre erst einmal zu schauen, wie die beiden Wohnungen, bzw. das Haus grundbuchrechtlich festgeschrieben worden sind.

Es kann hier durchaus sein, dass es für die beiden Wohnungen separate Wohnungsgrundbücher gibt.

Das spielt aber für die grundsätzliche Nutzung keine Rolle.

Muss man das ändern lassen?

 

Müssen nicht, es kann aber sinnvoll sein. Hier muss dann aber tatsächlich ein Einfamilienhaus geschaffen werden, d.h. es dürfen nicht zwei abgeschlossene Wohnungen sein.

wie wirkt sich das u.U. Auf die Grundsteuer aus?

 

Die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus ist geringer, als die eines Zweifamilienhauses (§ 15 GrStG).

 

Hallo, da die Grundsteuer nach Fläche berechnet wird, gäbe es dahingehend wohl keine Steuerersparnis. Wie du dein Eigentum nutzt, ist ja dir überlassen. Versicherungstechnisch wird es dasselbe sein.

Hallo, da die Grundsteuer nach Fläche berechnet wird, gäbe es dahingehend wohl keine Steuerersparnis.

 

Nein, das stimmt nicht. Die Grundsteuer eines Zweifamilienhauses ist immer höher, als die eines Einfamilienhauses.

Hier wäre eine Änderung sinnvoll.

@ChristianLE

Sinnvoll vielleicht, aber nicht in Eigenregie und nicht grundsätzlich.  Die Bitte um Überprüfung kann zu einer Anpassung führen, womit das neu bewertete EFH auch teurer werden könnte. Hier kommt es auf Erstellungsdatum  und Berechnung des Einheitswertbescheides an. 

Die Grundsteuer basiert auf dem Grundsteuermeßbetrag und dieser auf dem Einheitswert. Die Höhe des Einheitswerts bemisst sich nicht nur nach der Größe der Wohnfläche.

Wo liegt Dein Problem? Wenn Du ein Haus kaufst, kannst Du schalten und walten wie Du willst (wenn nichts vermietet ist!) Bei Abschluss des Kaufvertrages berät Dich jeder Notar)


Mein Problem liegt darin, dass ich nicht weiß, ob man es ändern MUSS oder nicht. Und ob es in irgendeiner Weise andere Kosten sind.

Entschuldige bitte, dass ich mich damit nicht auskenne. Tut mir wirklich leid.

@deufelschen

Du MUSST es nicht ändern, eventuell hast du bei getrennten Zählern höhere Kosten (Grundbetrag, Zählermiete, etc.)

@deufelschen

Es muss dir wirklich nicht leid tun, dafür bist du ja hier, und es kommen bestimmt noch einige "schlaue" Antworten... ;)

@IvonneUndMaik

War auch eher ironisch gemeint ;-)