Notar Gebühren: Unterschied privat oder gewerblich?

3 Antworten

Nein, die Gebühr für einen Kaufvertrag berechnet der Notar immer nach

https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html

Bei einer Beurkundung ohne Eintragung einer Belastung berechnet er Ziffer 21100, 22110, evtl 22200 sowie Dokumentenpauschale, Auslagen, Grundbucheinsicht.

Die Nutzung eines Grundstücks spielt hier keine Rolle. Nur die Anzahl der weiteren Geschäfte mit deren Vollzug der Notar beauftragt wird, bringt evtl auch weitere Ziffern mit.

Sollte mit dem Kaufvertrag zB. noch ein Registereintrag im Handelsregister geändert werden, fällt hier natürlich eine separate Gebühr an, wird ja auch eine separate Urkunde.

Du hast eine Antwort bekommen, die zwar oft richtig ist, doch ich wäre per se misstrauisch. Du bist nämlich nicht gefragt worden, in welchem Staat Du wohnst. Je nachdem, sind verschiedene Rechtsvorschriften anwendbar.

Der nächste Punkt ist, ob er NUR den Kaufvertrag erstellen soll.

Nein, die Gebühr bestimmt sich nach dem Kaufpreis.

Geochelone  02.05.2019, 18:25

richtig...