Schneeräumung im Haus mit gewerblichem Teil.

3 Antworten

Die Räumpflicht hat grundsätzlich der Vermieter. Dieser kann jedoch per Mietvertrag dieses an die Mieter delegieren; es ist unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter handelt. Alle müssen dann entsprechend eines aufzustellenden Plans tätig werden.

Nun ist das bei einem Unternehmen jedoch oft problematisch (hier alleine schon die Öffnungszeiten). Mitarbeiter haben keine arbeitsrechtliche Verpflichtung Schnee zu schippen; der Unternehmer selbst will das natürlich auch meist nicht.

Nun kann entweder der gewerbliche Mieter eine Firma beauftragen, oder den Vermieter bitten, daß dieser ein Unternehmen beauftragt, der den Winterdienst ausführt, wenn es an der Reihe ist und die Kosten werden dann durch den gewerblichen Mieter erstattet.

Weiterhin wäre es möglich, daß generell der Vermieter einen Winterdienst beauftragt und die Kosten umlegt; das wäre natürlich für die privaten Mieter mit Kosten verbunden; das wollen viele dann auch wieder nicht.

Ich persönlich ziehe diese Variante allerdings vor; dann hat man seine Ruhe. Ich wohne in einem Bauverein und da ist das in den NK enthalten.

nein, aber ihn trifft da auch seine ganz normale pflicht, er muss dann halt um 8 uhr einen mitarbeiter zum räumen schicken

Ein Mitarbeiter hat keine arbeitsrechtliche Pflicht Schnee zu räumen, es sei denn, dies ist arbeitsvertraglich vereinbart.

Die Pflicht trifft ihn nur, wenns in seinem Vertrag steht.

Na klar hat der auch Räumpflicht, besprecht euch doch mal mit dem Vermieter ob man nicht einen Plan zur Räumung erstellen kann, da ist dann schwarz auf weiß geregelt wer, wann schippen muss und dann kommt auch der Herr mit dem Gewerbe nicht drum rum.. ;)

das gibt es in sehr vielen Mehrfamilienhäusern ...

Das meine ich nicht, ich bin der Meinung, dass er ganz allein den Schnee beseitigen muss, ich schippe doch nicht für ihn und seine Kunden den Schnee weg.

@Rainer6410

hat er einen eigenen Eingang ? und den selben Gehweg ?

@YezzyDeluxe

Ja, und zwar nur für seinen Laden. Wir betreten das Haus am Seiteneingang.

@Rainer6410

also, vor seiner Tür müsst ihr dann natürlich nicht schippen, aber für den weg zu euerm eingang und den Gehweg vorm Haus...

Räumen muss der Vermieter oder der, der das vertraglich übernommen hat. Wenns bei dem Ladenbesitzer nicht im Vertrag steht, kann er sich ruhig zurücklehnen.

Wenn die Räumpflicht nur bei den privaten Mietern im Vertrag steht, haben die die A-Karte, oder müssen sich mit dem Vermieter streiten.