Darf ein Carport/Garage (verfahrensfrei, da <30m2 Innenbereich) errichtet werden, wenn der Abstand von 30 zum Wald unterschritten wird?

2 Antworten

Fast wie bei uns in Bayern. 30m zur Baumgrenze werden nicht in den Bebauungsplan aufgenommen, werden als Schutzzone evtl. ausgewiesen. Dieser Bereich ist somit Außenbereich. Garagen dürfen in Bebauungsgebieten Verfahrensfrei errichtet werden, wenn sie bestimmte Bestimmungen einhalten. Gilt nicht für Garagen im Aussenbereich. Wenn du nun eine Garage im Aussenbereich, dieser Schutzzone planst, dann braucht es ein Genehmigungsverfahren, mit wenig Aussicht auf Erfolg. Man wird sich keinen Präsidenzfall schaffen. Zu viele würden auf den falschen Zug dann aufspringen wollen. Plan die Garage auf deinem Grundstück, das ist wesentlich einfacher. Ihr Maurermeister

Die 30m sind Schutzzone, somit Aussenbereich und dürfen nicht bebaut werden. Eine Genehmigung wirst du wohl nicht bekommen, da sich die Gemeinde keinen Präsidenzfall schaffen wird. Verfahrensfrei bauen kannst du nur im Bebauungsplan, unter bestimmten Voraussetzungen. (m², Wandhähe, Grenzabstand, Dachneigung..... )

Ihr Maurermeister