Müssen anliegende Nachbarn zwingend den Bauantrag mit unterschreiben?

6 Antworten

Die Frage der Nachbarbeteiligung regelt die Landesbauordnung. Grundsätzlich muss der Nachbar nicht unterschreiben und wird am Verfahren nicht beteiligt. Beteiligt wird der Nachbar nur, sofern eine Ausnahme oder Befreiung notwendig sein kann, deren Belange den Nachbarn berühren kann. Der Nachbar kann aber grundsätzlich Widerspruch einlegen. Ist aber nicht so wild, da man nach § 212 a BauGB weiterbauen kann. Über den Widerspruch entscheidet die Bezirkregierung bzw. in Nds. die Ausgangsbehörde. Danach ist Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Grundsätzlich: Keine Angst vor dem Nachbarn. Die Baumaßnahme wird sowieso nur genehmigt, wenn sie dem öffentlichen Baurecht entspricht. Und das tut sie, wenn man die baugenehmigung in der Hand hat. Viel Spaß beim Bauen und ggf. Nachbarzoff

Die Nachbarn werden gar nicht gefragt. Das wird vom Bauordnungsamt nach je nach Bebauungsplan genehmigt oder abgelehnt.

nein, es dauert dann eindfach länger, bis der Antrag genehmigt ist - es sei denn schwer wiegende Gründe sprechen gegen den Antrag

Richtig. Da Amt stellt eine Ausfertigung der Baugenehmigung (nur den Text der Baugenehmigung, nicht den Plan) dem Nachbarn zu, der dann ein 4-wöchiges Einspruchsrecht hat, bevor die Baugenehmiung rechtswirksam wird. DH.

Wie willst du jemanden zwingen, etwas zu unterschreiben?

Der Nachbar kann aber Einspruch einlegen.

Dieser Einspruch muß aber begründet sein. Und letzlich entscheidet die Baubegörde.