Darf ein Balkon nachträglich angebracht werden?

6 Antworten

1. Sind Deine Nachbarn auch Mieter, dann dürfen sie das gar nicht. Dann ist es sicher eine Baumaßnahme, die der Eigentümer vornimmt.

2. Sind Deine Nachbarn Eigentümer, aber nicht des ganzen Hauses, muss es einen gültigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft geben. Wenn die Eigentümergemeinschaft das beschlossen hat, hast Du als Mieter Deiner Wohnung keine Chance, direkt dagegen anzugehen.

3. Gehört das ganze Haus Deinem Nachbarn, der über Dir wohnt, darf er natürlich mit entsprechender Baugenehmigung an sein Haus einen zusätzlichen Balkon anbauen. Wenn Dir das dann nicht passt, kannst du ausziehen und Dir eine neue Wohnung suchen. Für eine Mietminderung müßtest Du schon einen erheblichen Aufwand erbringen, um echte Benachteiligung über das ganze Jahr nachzuweisen. Wenn Deine Vermieter dann nicht mit einer Mietminderung einverstanden sind, würde das ganze wohl vor Gericht entschieden. Da ist dann eher die Frage, ob nicht ein Auszug der bessere Weg ist.

Handelt es sich um Eigentumswohnungen? Ist der Nachbar und bist auch Eigentümer der Wohnung oder wohnt ihr zur Miete in ETW? Soll der Anbau eine Modernisierung sein? "Normale" Mieter dürften m.E. keinen Balkon nachrüsten.

Die Rechtsprechung ist widersprüchlich. Sowohl Duldungspflicht wird geurteilt als auch das Gegenteil.

Sofern der Eigentümer des Gebäudes damit einverstanden ist und er auch eine Baugenehmigung dazu hat, darf er das (natürlich).

Wenn der Vermieter(?) damit einverstanden ist und die Leute über Dir (oder der Vermieter...) die entsprechende Baugenehmigung haben, dürfen die das.

Dürfte aber auch ein Grund für Mietminderrung sein

@schoschi06

Dann bitte mal ein entsprechendes Urteil nennen.

Eine ungerechtfertigte Mietminderung kann eine Kündigung nach sich ziehen.

Einen Balkon nachträglich "anzubringen" ist eine genehmigungspflichtige ziemlich umfangreiche Baumaßnahme. Das kann man ganz sicher nicht einfach so machen.

Aber es ist möglich.