Darf ein Arbeitgeber bei fehlenden Stundenzettel die Zahlung verweigern?

6 Antworten

Dein Arbeitgeber hat Recht. Wie soll er sonst deine geleistete Arbeitszeit nachvollziehen können? Ein Dienstplan sagt zwar aus, wann du Dienst hattest, nicht aber, dass du ihn auch geleistet hast. Die Aussage von Kollegen reicht da nicht aus.

Du hast gegenüber dem AG Pflicht, einen Leistungsnachweis zu erbringen. Da genügt es nicht, dass Kollegen sagen, der war da! Erbringst Du den nicht, wird das wie unentschuldigtes Fehlen behandelt!

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Er muß sie bezahlen.

Du solltest diese beiden Stundenzettel nachreichen.

Der AG kann behaupten, dass er von den geleisteten Stunden nichts wußte, wenn er keinen Beleg hat, verschwindet ein Beleg, kannst du einen Ersatzbeleg nachreichen und darauf vermerken, dass es ein Ersatzbelegt ist.

Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, die Stundenzettel abzugeben. Als erzieherische Maßnahme kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung verschieben, bis die Nachweise vorliegen.

Der (unterschriebene und gegen gezeichnete) Stundenzettel stellt die Abrechnungsgrundlage dar. Eigentlich sollte der in Kopie vorhanden sein. Einer beim Arbeitnehmer und einer beim Vorgesetzten.