Stundenzettel, Stundennachweis verjährung der nachweispflicht?

4 Antworten

Ich weiß nicht, welche Arbeit Du machst, aber wenn Du im Betrieb bist und Arbeitsvorbereitungen für einen Kunden machst, ist das auch Arbeitszeit. Diese muss der Betrieb aus betrieblichen Mitteln bezahlen. Auch Wegezeiten vom Betrieb zum Kunden.


Dein Arbeitgeber kann nicht einfach  rückwirkend stundenzettel verlangen wenn du vorher nie welche erstellen solltest. 

... zumal man ja wohl auch nicht verpflichtet ist, die (betrieblichen) Terminkalender der Vorjahre aufzubewahren - es sei denn, darüber gäbe es eine konkrete Arbeitsanweisung. Ich gehe von einer abhängigen Beschäftigung (Angestelltenverhältnis) aus.

Im Streitfall würde der Arbeitsrichter dem Arbeitgeber sicher Organisationsverschulden vorwerfen, weil er die Aufzeichnungen nicht zeitnah eingefordert hat. In dieser Hinsicht würde ich mich erst einmal zurücklehnen, und die Beweispflicht der Fehlzeiten beim Arbeitgeber sehen.

Sollte er auf die Idee kommen, das Gehalt zu kürzen, oder eine Abmahnung zu schreiben, würde ich dagegen gerichtlich vorgehen.

Du musst nur darlegen, dass Du zu den Arbeitszeiten anwesend warst (Direktionsrecht des Arbeitgebers) . Ist der AZN im Arbeitsvertrag verankert oder sonst wie üblich? Dann musst Du m.W.n. auch gar nix und er kann nicht plötzlich für alles Minusstunden eintragen. Am besten ghest Du zu einem guten Fachanwalt und wehr Dich dagegen

Wenn der Arbeitgeber keine Kontrollmöglichkeit für die Arbeitszeit anbietet, kannst du oder er die tatsächlichen Zeiten nicht bestätigen. Eine Verjährungsfrist liegt zwischen 6 Monaten und höchstens 3 Jahren.