Darf ein Abschleppunternnehmen direkt auf Barzahlung bestehen?

8 Antworten

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Wenn es so in den Vertragsbedingungen steht und der Kunde diese Vertragsbedingungen akzeptiert, dann ist das rechtens.

Allerdings muss der Kunde diese Vertragsbedingungen auch zu Gesicht bekommen als es zum Vertragsabschluss kommt.

Steht davon nichts drin, muss der Abschleppdienst eine Rechnung
ausstellen und eine angemessene Frist zur Begleichung dieser Rechnung erlauben.

Natürlich ist sie das. Man hätte auch am Geldautomaten vorbeifahren können.

G imager761

Ja klar kann der das.

Der kennt halt seine Pappenheimer, die Zahlungsmoral in diesem Lande hat sich letzthin nicht zum Besseren gewendet.

Also hat er das Auto und Du bekommst es wieder, wenn Du bezahlst - sofort. Zahlst Du nicht, nimmt der Deine Karre mit und stallt sie unter und Du kannst sie auslösen. Zudem kostet Dich der Weitertransport und das Unterstellen nochmal Geld und ja, das darf der machen.

Und was beschwerst Du Dich? Du hättest ja so oder so zahlen sollen, oder? Also, hast Du das auch gleich erledigt.

Nachtrag : Es ist ein entscheidender Unterschied, ob etwas " ueblich " ist, oder gesetzlich zulaessig ! Wir leben in einem Rechtsstaat, indem nicht kurzerhand eine jede Firma durchdruecken kann, was sie selbst fuer richtig haelt ... 

Ausserdem ist es eine weltfremde Verallgemeinerung zu behaupten, alte Autos waeren per se unzuverlaessig, neue dagegen waeren allgemein toll zuverlaessig und wer ein altes Auto faehrt waere eh Pleite. - Ich kenne nur Leute die lediglich einen Bruchteil ihrer finanziellen Moeglichkeiten nutzen, um irgendein Auto zu kaufen

Ja natürlich, ist doch die Sache des Unternehmers ob er sofortige Zahlung verlangt oder nicht