Darf ein 14-Jähriger von seinem Taschengeld ein Fahrrad kaufen?

8 Antworten

Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Mal vorausgesetzt der Minderjährige kann das Geld alleine aus seinem Taschengeld aufbringen, so sagt die Rechtssprechung hier, dass sich der Kauf auch dann noch im Rahmen des vernünftigen halten muss. 

Insofern ist es abhängig von de finanziellen Situation der Eltern und vom Preis des Fahrrades. Hier gibt es leider keine Rechtssicherheit für den Verkäufer.

kommt ganz auf den betrag an. Es gibt den sogenannten Taschengeldparagrafen wo eben drinnen steht das bis zu einer gewissen grenze  (nicht angegeben) man sich ohne das einverständnis der eltern etwas kaufen kann und dieser kauf wirksam ist. Vorraussetzung ist lediglich das der betrag im bezug zum taschengeld steht.

Da der Betrag variabel ist machen wir mal aus deiner frage ein Fall. Du willst dir ein Fahrrad kaufen, dieses Kostet 50€, man kann auch davon ausgehen dass du dir das zusammengespart hast. Würdest du dir nun ein E-Bike für mehrere Tausend € kaufen würde das nicht gehen, der betrag übersteigt dein Taschengeld eindeutig.

als 14 Jaärige ist man gering geschäftsfähig, sprich du darfst in ein geschäft gehen und etwas kaufen, ist es jedoch eine kostspielige angelegenheit und deine eltern haben was dagegen muss es der verkäufer zurücknehmen

Bravo! Das ist einer der wenigen Beiträge hier, die vom Inhalt absolut korrekt sind!

Ich würde sagen, nicht ohne Anwesenheit der Eltern.

1. ist ein 14-Jähriger noch nicht voll geschäftsfähig.
2. kostet ein Fahrrad mehr, als man in 3 Monaten zusammen sparen kann.
3. darf der 14-Jährige den Kaufvertrag nicht unterschreiben.

Somit... Alleine darf er nicht!

3. darf der 14-Jährige den Kaufvertrag nicht unterschreiben.

Ich wusste gar nicht, dass ein Fahrradkauf der Schriftform bedarf. Wieder was gelernt.

@RobertLiebling

Ach, und wie ist es mit Garantie etc.? Geht das etwa auf "Guter Glauben" oder muss man da nicht die Rechnung bei haben? Eine Rechnung ist auch ein Vertrag. Zwar ein erfüllter und verbindlicher Vertrag, aber ein Vertrag.

@sunnymarx1977

Ja schon, aber ich habe trotzdem noch nie für einen Fahrradkauf irgendwo unterschreiben müssen und trotzdem eine Rechnung oder Quittung erhalten. Und ein paar Fahrräder hab ich schon gekauft in meinem Leben.

@Stadewaeldchen

Er darf sich das Fahrrad kaufen und zwar ohne wenn und aber, weil der Taschengeldparagraf gilt! Hier wird Unwissen verbreitet und sowas muss nicht sein!

@sunnymarx1977

Eine Rechnung ist auch ein Vertrag.

Aua! Eine Rechnung ist vor allem ein steuerrechtliches Dokument, mit dem eine Lieferung oder Leistung abgerechnet wird. Die Anforderungen an Rechnungen stehen daher im UStG.

Und Rechnungen werden vom Empfänger unterschrieben?

@Stadewaeldchen

Du mußt die Räder auch bezahlen "Stadewaeldchen", die Du mitnimmst. Dann bekommst du auch so was wie eine Quittung.

Taschengeldparagraph - § 110 BGB

Zu finden ist der Taschengeldparagraph in § 110 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Taschengeldparagraph besagt, dass ein von Kindern getätigter Kauf auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten rechtswirksam ist, solange das Kind den Kaufpreis mit Mitteln, die ihm zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten überlassen wurden, bezahlen kann. Diese etwas kompliziert klingende Formulierung in § 110 BGB bedeutet im Grunde genommen nicht anderes, als dass Kinder ohne Zustimmung der Eltern nur Dinge kaufen können, die sich preislich in dem Rahmen bewegen, dass sie diese mit ihrem Taschengeld oder Geldgeschenken, welche sie von ihren Eltern oder anderen Personen zur freien Verfügung erhalten haben, bezahlen können. Bei Geldgeschenken von anderen Personen bedarf es zudem der Zustimmung der Eltern. Auf der Gegenseite gibt der Taschengeldparagraph aber natürlich auch den Verkäufern eine gewisse Rechtsicherheit. Denn sie müssen nicht befürchten, sofern sich der Kaufpreis noch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben des Taschengeldparagraphs bewegt, dass der von einem minderjährigen Kind getätigte Kauf, nachträglich von den Eltern rückgängig gemacht wird. Ohne den Taschengeldparagraph wäre jeder Einkauf von Kindern unter 18 Jahren bis zur Zustimmung der Eltern rechtlich gesehen schwebend unwirksam. Im alltäglichen Geschäftsleben stellt es für die Verkäufer aber natürlich ein Problem dar, dass sie nicht wissen können, wie viel Geld genau dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurde. Der Taschengeldparagraph nennt in § 110 BGB leider auch keine konkreten Zahlen, die den Verkäufern als Richtschnur dienen könnten.

danke dass de dem jungen die HA gemacht hast

@Reviewer

Bitte hab ich gerne gemacht 

Ich bin zwar ein Mädchen, aber egal:) Ich soll mich Informieren und daraus ein Referat machen...

Liest ihr das wircklich durch?

Im alltäglichen Geschäftsleben stellt es für die Verkäufer aber
natürlich ein Problem dar, dass sie nicht wissen können, wie viel Geld genau dem Kind zur freien Verfügung überlassen wurde.

Außerdem wissen sie nicht, welche Beschränkungen die Eltern im Binnenverhältnis vorgenommen haben.

Haben die Eltern z.B. den Kauf von Süßwaren vom Taschengeld untersagt, wäre auch der Kauf eines Kaugummis im Wert von 20 Cent nicht durch den § 110 BGB gedeckt.

Wenn er dafür sein Taschengeld ansparen musste, nicht.

Und wenn seine Eltern im Vorfeld den Kauf eines Fahrrads abgelehnt haben auch nicht.

Grundsätzlich gilt der § 107 BGB.

Du kannst verlinken, wie du willst! Wichtig ist, was ich letzte Woche gelernt habe und da habe ich bereits ganz gut abgeschnitten! Also noch mal: Es gilt der Taschengeld-Paragraph und hier können die Eltern zwar das Kind beeinflussen wollen, doch das Kind kann frei verfügen!

@schmickens

Wichtig ist, was ich letzte Woche gelernt habe und da habe ich bereits ganz gut abgeschnitten!

Du studierst Jura?