Darf eigentlich ein Polizist bei einer Leibesvisitation, bei einem Verdacht auf Drogen, auch seine Finger in den Anus oder die Vagina einführen, in Deutschland?

9 Antworten

körperliche Untersuchungen dürfen nur durch einen Arzt durchgeführt werden ...

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu

befürchten ist.

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.

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das heißt die Polizei darf bei Gefährung des Untersuchungserfolgs die körperliche Untersuchung

durch einen Arzt

anordnen ....

Die Körperöffnungen dürfen daraufhin untersucht werden.Erniedrigende Behandlungen sind verboten und können eine Straftat darstellen.Beispielsweise ist es verboten,bei Frauen die Leibesvisitation von Männern durchzuführen.Es ist umstritten,ob Brechmittel verabreicht werden dürfen,um durch Erbrechen Drogen aus dem Magen zu befördern.Ich denke,das sollte nicht verboten sein.Wenn ein solches Hilfsmittel geeignet ist,den Menschen aus Lebensgefahr zu retten,die Beweissicherung tritt mal vom Vordergrund in den Hintergrund,^^ why not? Beste Grüße

jerkfun  19.12.2016, 10:06

Der Polizist würde dies nur bei "Einwilligung" selbst tun.Anderenfalls gehts in Gewahrsam und der Arzt würde es übernehmen.

In der Regel wirst du in Gewahrsam genommen und dann wird dies von einem Arzt geprüft.

 

Nein, darf die Polizei nicht.

Die Polizei darf dich nackisch machen lassen und deine Kleidung auf "links" drehen. So kenne ich das jedenfalls von mir. Was ich auch schon oft machen musste, dass ich mich gebückt und die Pobacken auseinandergezogen habe, damit sie "Tunnelblick" hatten.

Aber den Finger hat mir noch keiner in den "Hinterausgang" gesteckt.

Alles was "IN" den Körper geht, muss ein Arzt machen.

Endless21 
Fragesteller
 19.12.2016, 11:03

Oje ;)

Endless21 
Fragesteller
 19.12.2016, 11:05

Dann musst du aber schonmal irgendwas mit Drogen zu tun gehabt haben. Ich glaube die anderen lassen sie zum Glück in der Regel in ruhe :D


Knastduscher  19.12.2016, 11:22
@Endless21

Ja, habe einen BTM-Eintrag und bin ein Knacki (Ex-Haftinsasse).

Das bedeutet in jedem Fall ganz nackisch machen!

Sehe es aber so: Selbst geschaffenes Leid ist lobenswert zu tragen!

Nein er darf nur eine äußere Leibesvisite vornehmen. Und auch nur Geschlechtergleich. d.h. Bei einer Frau muss eine Polizistin filzen. Bei einem Mann ein Polizist.

Steht der Verdacht, das die Drogen im Körper transportiert werden muß eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden.