Darf die Schule mein Kind nach Hause schicken oder mich anrufen, dass ich mit mit in den Unterricht setze, weil es stört und Blödsinn macht?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als ehemaliger Schulleiter einer kleinen Grundschule habe ich einen derartigen Fall bzw. mehrere Fälle schon selbst erlebt. Hinausschicken ohne Aufsicht geht natrülich nicht. Zunächst kann das Kind mal mit entsprechenden Aufgaben in die Nachbarklasse gebracht werden. Der Kollege "freut" sich darüber, könnte sein Unterricht dadurch auch gestört werden. Die eigene Klasse darf auch nicht lange alleine bleiben, während man den Störenfried zum Kollegen bringt. Alles eine schwierige und stressige Aktion, aber durchaus schon in der Klasse 1 möglich. Wenn das nicht weiter hilft, kann durchaus die Mutter oder auch andere Eltern, die Zeit dafür haben, im Unterricht als Aufpasser und Mithelfer einsetzt werden. Das sollte allerdings auch dem Staatlichen Schulamt gemeldet werden, weil dafür eigentlich von Staatsseite her Sonderpädagogen eingesetzt werden müssten.

Als letzte Möglichkeit gibt es erlaubte Ordnungsmaßnahmen:

1.  Stundenweise Entfernung vom Unterricht,

2. Tagesweise Entfernung vom Unterricht

3. Wochenweise Entfernung vom Unterricht.

Auch möglich: Nur 2 Stunden Schule für das störende Kind pro Vormittag.

Alles in Absprache mit den Eltern und dem Staatlichen Schulamt.

flunra39  25.09.2015, 08:57

- dieser Maßnahmenkatalog gehört mehr oder weniger in die Schwarze pädagogik.  Denn Kinder sind viel mehr Menschen und Ergebnisse ihrer Umgebung, d.h. sie sind Symptome und nicht  Ursache, an der man wie von GERNSPIELER  beschrieben, etwas exekutieren kann.

Gernspieler  25.09.2015, 11:46
@flunra39

Diesen Ausdruck, flunra39, habe ich noch nie gehört. Wenn man als Lehrer vor einer Klasse steht und nicht unterrichten kann, weil ein Kind alles kaputt macht, die anderen Kinder sich beschweren, die Eltern dieser Kinder Druck machen, dann ist man in dieser Notlage froh, dass es erlaubte Ordnungsmaßnahmen gibt, damit der Rest der Klasse ordungsgemäßen Unterricht erhalten kann. Für solche Ausnahmefälle, die leider immer häufiger vorkommen, müssten an jeder Schule Sozialarbeiter tätig sein. Davon konnte ich nur träumen.

Es liegt natürlich in der Hand des Schulleiters, beim Schulamt Druck zu machen, dass für derart verhaltensauffällige Kinder eine pädagogische Regelung gefunden wird.

Salimoenchen 
Fragesteller
 25.09.2015, 09:55

Danke Ihnen, jetzt habe ich endlich mal eine präszise Antwort erhalten.

Meine Mutter ist Pädagogin und hatte auch so einen Fall...der Lehrer hat die Aufsichtspflicht und darf störende Kinder daher nicht einfach vor die Tür sperren. Folglich muss anders gehandelt werden. Wenn ein Schüler dafür sorgt, dass eine gesamte Gruppe nicht mehr sinnvoll zu beschulen ist, muss der Schüler raus aus der gruppe. Mit Beaufsichtigung. Und zu der Frage : ja, die Eltern sind verpflichtet, das Kind abzuholen. So oft es von Nöten ist. Das Kind kann bei Bedarf sogar beurlaubt werden. Dass du mitkommen kannst, ist eigentlich ein nettes Angebot der schule, dass dein Kind trotz seines Verhaltens weiter beschult werden kann.

Ja das darf die Schule. Es kann nicht sein, das alle unter einem Schüler leiden müssen. Klar, es kann mal vorkommen das ein Kind stört. Und hört es auf, sobald eine Ermahnung ausgesprochen wurde ist das auch "ok".

Die Schule bzw die Lehrerin sollte allerdings dann so kompetent sein, das gemeinsam mit den Eltern eine adäquate Lösung gefunden wird. Denn auf Dauer geht das mit dem Abholen natürlich nicht. Zum einen weil ja auch Schulpflicht besteht und man auch ein Schulrecht hat. Und manche Eltern müssen ja auch arbeiten.

Es gilt nun als nächstes, dringend rauszufinden WARUM er sich so verhält. Will er "nur" provozieren, seine Grenzen austesten? Oder hat er wirklich Probleme?

Sie dürfen ihn nicht vor die Tür setzen, wegen der Aufsichtspflicht. Aber sie könnten ihn in stundenweise eine andere Klasse geben, evtl. unter die Aufsicht eines erfahrenen Pädagogen.

Wenn das alles nichts bringt, wird die Schule auf Dich zukommen, und es können durchaus Prozesse angestoßen werden um festzustellen, ob Dein Kind "beschulbar" ist.

Die Anwesenheit der Eltern zu fordern kann höchstens eine temporäre Maßnahme sein, evtl. sogar um zu beobachten, wie sich das Kind in Gegenwart der Mutter verhält.

Du solltest da schnellstens versuchen, das mit Deinem Sohn zu klären, warum er sich so verhält. Vielleicht hilft ja auch ein Klassenwechsel?

Das Kind darf nicht einfach unbeaufsichtigt vor die Türe oder nach Hause geschickt werden. Falls es aber nicht mehr möglich ist den Unterricht vernünftig weiter zu führen, kann von den Eltern verlangt werden, dass das Kind abgeholt wird und wenn auch weitere Gespräche usw. nichts nützen, dann ist auch eine vorübergehende Freistellung vom Unterricht nicht ausgeschlossen.