Grundschule: Beurlaubung für meine Tochter wegen dem Tod der Oma

4 Antworten

das sollte normalerweise überhaupt kein Problem sein. Bei uns kann für 2 Wochen die Lehrerin selbst entscheiden; darüber hinaus die Direktorin und alles, was sie nicht entscheiden kann oder mag entscheidet das Schulamt - aber in deinem Fall dürfte das ja kein Ding sein. Mein Beileid übrigens!

genau das dachte ich auch.. als ich letze woche bei der Schulleitung war.. meinte die Sekretärin das diese nicht möglich sei (gesetzlich), damals war die Oma stark erkrankt. Außerdem meinte sie, das da auch ein Bußgeldbescheid erfolgen kann. Jedoch ist die Oma leider verstorben und ich hoffe jetz sieht die rechtslage etwas anders aus?! Was kann ich den jetz tun ?

@jimmy322

Nun hast du ja mit der Tatsache des Todes eine Handhabe - die Sterbeurkunde vorzulegen ist ja schon mal eine Möglichkeit. Natürlich soll das Kind zur Beerdigung der Großmutter, bzw. muß ja mit, wenn die Eltern hinfahren. Damit kannst du selbst mit der Lehrerin sprechen und eine Entschuldigung schreiben - was danach noch gefordert wird, wird die Schule dir mitteilen.

Na wenn deine Tochter krank wäre, bräuchtest du auch keine Beurlaubung. Geh einfach zu deinem Hausarzt und laß dir ne Bescheinigung für die Schule geben, daß das Kind aufgrund des Todes der Oma im Momemt die Schule nicht besuchen kann. Basta! Und mein Beileid auch an euch!

vielen dank für deine antwort. Ein weiteres kleines Problem ist das wir ins Heimatland fliegen müssen und die früheste Rückehr ist eine Woche später. Reicht da der Arztbesuch ?

@jimmy322

Das kannst du doch dem Arzt so erklären! Kein Arzt der Welt würde euch das verwehren! Als mein Papa vor kurzem gestorben ist, brauchte ich nicht mal ins Wartezimmer, das wurde ganz fix gemacht, es war ein Todesfall und da hat er gesagt, wenn ich noch nicht wieder kann nach einer Woche, wäre es kein Problem. Mach das so, das geht!

@MarieTigger

vielen lieben dank für deine antwort. ich hoffe es wird auch genauao klappen wie du es gesagt hast :)

Das kann ich als ehemaliger Schulleiter nicht nachvollziehen. Bei solch einem Familien-Trauerereignis ist doch eine Beurlaubung ganz klar. Ich empfehle einen schrftlichen Urlaubsantrag mit der Bemerkung, dass selbsverständlich alle Aufgaben nachgeholt werden, und Arbeiten auch nachgeschrieben werden. Und dann ab ins Flugzeug! Es wird schon kein Bußgeldbescheid kommen, und wenn, dann Widerspruch einlegen.

Erst mal möchte ich Dir mein aufrichtiges Beileid aussprechen.Wenn die Schulleitung sich dagegen ausspricht, dann gehe direkt an die Schulbehörde. Der Tod eines Angehörigen ist immer eine Ausnahme. Bitte gleich beim Gespräch um die Unterlagen der nächsten 7 Schultage, damit Dein Kind nicht zu viel Unterrichtsstoff verpasst. Es kann aber gut sein, dass die Schulbehörde nur 3 Tage genehmigt, denn 7 Tage ist schon sehr viel.