Darf die Polizei mir mein Feuerzeug wegnehmen?

8 Antworten

also wenn man sonst keine probleme hat ist ja alles gut.

nee spaß ich glaub auch dass die dir dein feurezeug wegnehmen dürfen

Nein, "enteignen" darf sie es nicht! Sie dürfte es dir vorübergehend wegnehmen, z.B. bei einer Gefahr, müssen es dir aber später wiedergeben.

Oder bei eine Straftat sicherstellen als Beweis, aber die lag wohl nicht vor.

Fazit: Sie haben dich beklaut !

"Fazit: Sie haben dich beklaut !"

Eine solche Aussage ist mit so wenigen Details ziemlich gewagt ...

Die Sicherstellung eines Fahrzeugs kann z.B. notwendig sein, um eine Person davon abzuhalten, mit dem Fahrzeug zu fahren, wenn sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder betrunken ... (gem. §40 Nr. 4 HSOG). Es kommt auch immer mal vor, dass ein solches Fahrzeug eingezogen wird, wenn eine Person immer wieder fährt, obwohl sie es nicht darf (vgl. §74 StGB).

@PepsiMaster

Nun, sofern man von ausgeht, dass es so stimmt, lag hier aber keine Straftat vor.

Und selbst wenn darf eine Einziehung nur durch eine richterliche Anordnung erfolgen, und nicht nach Meinung eines Polizeibeamten weil er das so mal möchte......

@Joey55
"Und selbst wenn darf eine Einziehung nur durch eine richterliche Anordnung erfolgen"

Der Fragesteller schreibt ja, dass sich die Geschichte "gestern" abgespielt hat. Für die Beschlagnahme vor Ort ist kein richterlicher Beschluss notwendig bzw. kann auf die Schnelle nicht eingeholt werden. Dieser wird dann, sofern erforderlich, innerhalb der nächsten 3 Tage beantragt (vgl. §98 Abs. 2 StPO). Dies gilt aber nur für die Beschlagnahme und nicht für eine präventive Sicherstellung!

Der Fragesteller müsste also zunächst mal zur zuständigen Polizeidienststelle gehen und sein Feuerzeug zurückfordern. Wenn es sich um eine präventive Sicherstellung gehandelt hat und die Voraussetzungen für die Sicherstellung weggefallen sind (vgl. §43 HSOG), kriegt er sein Feuerzeug auch wieder. Nur wenn er es nicht wieder erhält, muss er sich Gedanken um den Rest machen .. vorher schon zu behaupten, ihm wäre etwas geklaut worden, ist falsch.

Wenn bei der Herausgabe der Sache, erneut ein Grund für die SIcherstellung eintreten würde, kann die Sache auch vernichtet werden (vgl. §42 Abs. 1 Nr. 4 HSOG).

@PepsiMaster

Alles schön und gut....aber weder eine Sicherstellung noch eine Beschlagnahme hat stattgefunden, denn dann hatte er davon eine schriftliche Bestätigung bzw. Durschschift erhalten müssen, bzw.ihm hätte mitgeteilt werden müssen, wo es es wieder abholen kann am nächsten Tag. Das solltest du als Cop eigentlich wissen...

Aber einfach: "So jetzte gehört es mir."...nee so gehts nicht.....

Aber das "endgültige" einziehen eines Gegenstandes kann nur ein Gericht machen, nicht der Polizeibeamte.....

@Joey55

"Das solltest du als Cop eigentlich wissen..."

Keine Sorge .. weiß ich.

"aber weder eine Sicherstellung noch eine Beschlagnahme hat stattgefunden"

woher weißt Du das?

"bzw.ihm hätte mitgeteilt werden müssen, wo es es wieder abholen kann am nächsten Tag."

Woher weißt Du, dass ihm dies nicht mitgeteilt wurde?

"Aber das "endgültige" einziehen eines Gegenstandes kann nur ein Gericht machen, nicht der Polizeibeamte"

Ich habe nichts anderes behauptet.

@PepsiMaster

Die Fragen "woher weißt du das " kann ich dir wie folgt beantworten:

Weil er nicht hingeschrieben hat, und ich kann es nur so beurteilen wie es da steht, und nicht was alles noch hätte sein können....

Und stehen tut das nichts; weder von einer Beschlagnahme bzw Sicherstellung noc h sonst was.....von daher muss ich auch von ausgehen, dass es nicht stattgefunden hat.

Ansonsten wäre es ja in Orndung, wenn es so wäre, wie du es geschildert hast, bzw die Formvorschriften eingehalten worden wären....

Aber ich geh halt in diesem Fall auf Grund der Schilderung davon aus, dass es wohl leider nicht so war....

@Joey55

"Weil er nicht hingeschrieben hat"

Dann ist es aber nur eine Vermutung ... und eine rechtliche Beurteilung auf Vermutungen zu stützen ist ziemlich wackelig

"Und stehen tut das nichts; weder von einer Beschlagnahme bzw Sicherstellung noc h sonst was.....von daher muss ich auch von ausgehen, dass es nicht stattgefunden hat."

Nein, muss man nicht und darf man nicht! Der Fragesteller hat es nicht erwähnt, weil der Sachverhalt unvollständig ist, weil er es vergessen hat oder weil es tatsächlich nicht stattgefunden hat .. das sind drei Szenarien, alle gleich wahrscheinlich.

@PepsiMaster

Sicher, meine Beurteilung stützt sich halt ausschließlich auf seine kurze Aussage.

Wohl möglich ist diese Schilderung nicht wahr, unvollständig oder hat sonst irgendwie anders stattgefunden....das kann sein.

Aber wer weiß das schon, ich gehe halt von aus, dass es wirklich so war, mehr kann ich auch nicht tun...

@Joey55
"Sicher, meine Beurteilung stützt sich halt ausschließlich auf seine kurze Aussage."

Eben nicht!! Du hast fehlende Fakten hinzu interpretiert ..

Der Fragesteller hat nichts dazu gesagt, ob er eine Bescheinigung erhalten hat oder ob die Polizeibeamten etwas zu Beschlagnahme/Sicherstellung gesagt haben.

Und nur weil er es nicht erwähnt hat, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass es nicht stattgefunden hat. Es wäre nicht der erste unaufmerksame 16 jährige, der wenige Momente nach einem Gespräch, viele Details nicht mehr weiß ...

Natürlich kann es sein, dass die Sicherstellung nicht korrekt abgelaufen ist, dass sich die Polizeibeamten falsch verhalten haben usw. ... aber mit den wenigen Details die bekannt sind, kann man das (zumindest hier und jetzt) nicht klären.

@PepsiMaster

Find ich cool das hier so viel dikutiert wurde wegen meinem Feuerzeug :D also ich habe vor Ort und dannach keine Bescheinigung bekommen ich war weder betrunken noch wurde mein Fahrzeug eingezogen einfach nur ne Kontrolle von dem Dorfpolizisten der anscheinend (so spricht es sich hier im Dorf rum) sowieso nur seine Position als Polizist ausnutzt.

Moin,

also mit 16 darfst du jedenfalls nicht rauchen,ich denke mal das sie es dir weg genommen haben damit es für dich nicht so "einfach" fällt wieder zu rauchen.

Ich bin mir gerade nicht sicher ob Feuerzeuge ab 16 oder 18 sind. Glaube aber das es 16 war.

Sofern es ab 18 war > Ja dürfen sie dir weg nehmen.

Und Sofern es ab 16 war > Im Kontext das du Zigaretten bei dir hattest,können sie es dir auch weg nehmen. Im Endeffekt kannst du da nicht viel machen.

Greetz

Naja, mit 16 Jahren darfst du noch nicht rauchen und brauchst auch kein Feuerzeug. Mit klauen hat das nichts zu tun. Wenn die Polizei der Meinung ist, das diese Sachen nciht in deine Hände gehören, dann mußt du es akzeptieren. Wenn dir allerdings soviel an deinen Feuerzeug liegt, dann bitte doch deine Eltern mit dir zur Polizei zu gehen und es zurück zu verlangen. Ich glaube nämlich deine Eltern wissen gar nichts davon. LG

Er hat sich nicht dazu geäußtert warum er mir es weggenommen hat auch bei Nachfrage nicht. Meine Eltern (Mutter) wusste davon da der Polizist einen Tag später sie angerufen hat und meinte es meiner Mutter mitteilen zu müssen das ich rauche.. finde ich auch nicht verkehrt das sie es sowieso wusste und ich "erst mit 18 rauchen darf und meine Erziehungsberechtigten dazu verpflichten sind mich darüber zu informieren und es zu verbieten" so der Polizist.

weshalb haben die dich denn angehalten ? .... auf jeden fall dürfen sie dir nicht einfach so dein eigentum wegnehmen

War nur eine normale Kontrolle... außer den Zigaretten und dem Feuer gab es keine Mängel..